Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers sowie eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Karl-Heinz Späth, abläuft. Ebenso
ist eine Nachwahl für die Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen
notwendig, da der bisherige Ortsgerichtsschöffe Herr Karl Joost am 04. Mai
diesen Jahres verstorben ist. Umgehend sind zur Neubesetzung dieser Ämter
geeignete Personen gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Freienseen hat vorerst für
1 Jahr Herrn Karl-Heinz Späth als Ortsgerichtsvorsteher einstimmig
vorgeschlagen. In der Zwischenzeit bemüht sich der Ortsbeirat um eine geeignete
Person als Nachfolger. Als Nachfolger für Herrn Joost schlägt der Ortsbeirat
Freienseen einstimmig Herrn Uwe Beyer vor. Die Abstimmung erfolgt schriftlich
und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt
werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Freienseen den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Karl-Heinz Spät gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung
des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des
Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von einem Jahr und Herrn Uwe Beyer für
die Nachbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach
III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.