Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach III
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers sowie eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
258/2012
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Karl-Heinz Späth, abläuft. Ebenso ist eine Nachwahl für die Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen notwendig, da der bisherige Ortsgerichtsschöffe Herr Karl Joost am 04. Mai diesen Jahres verstorben ist. Umgehend sind zur Neubesetzung dieser Ämter geeignete Personen gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Freienseen hat vorerst für 1 Jahr Herrn Karl-Heinz Späth als Ortsgerichtsvorsteher einstimmig vorgeschlagen. In der Zwischenzeit bemüht sich der Ortsbeirat um eine geeignete Person als Nachfolger. Als Nachfolger für Herrn Joost schlägt der Ortsbeirat Freienseen einstimmig Herrn Uwe Beyer vor. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Freienseen den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Karl-Heinz Spät gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von einem Jahr und Herrn Uwe Beyer für die Nachbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.