Begründung:
Gemäß dem Entwicklungsplan für Kinderbetreuung im
Landkreis Gießen erfüllt die Stadt Laubach im Kindergartenjahr 2012/2013 mit 86
vorhandenen Plätzen bereits die geforderte Quote von 35 % (59 Plätze) des Jahres 2014.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenzahl konstant
geblieben (2010 – 53 Neugeborene und 2011 – 54 Neugeborene), es muss jedoch
davon ausgegangen werden, dass die Geburtenzahlen sinken werden. Dadurch wird
der Mindestbedarf für
·
U 3 Betreuung,
·
an
Kindergartenplätze für 3 bis 6-jährige,
·
und anschließend
in den Folgejahren der Raumbedarf in den Grundschulen und weiterführenden
Schulen
vor Ort auch weiterhin sinken. In der Anlage sind die
Stärken der einzelnen Jahrgänge der letzten 20 Jahre aufgeführt.
Bereits mittelfristig werden wir uns mit den
strukturellen Veränderungen der örtlichen Kinderbetreuung politisch
auseinandersetzen müssen.
Zusammenfassend halten wir fest, dass im Haushaltsjahr
2013 keine Neu- bzw. Anbauten für die Kinderbetreuung U 3 benötigt werden.
Zur Information fügen wir Ihnen einen Auszug aus dem
Entwicklungsplan des Landkreises Gießen Laubach betreffend zur Kenntnisnahme
bei.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-
und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung
der mittelfristigen Ausbauplanung für die Schaffung von
Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren – U 3 – Stand August
2012.
Der gesetzliche Anspruch einer örtlichen
Versorgungsquote von 35 % vorzuhalten, wird bereits im Kindergartenjahr 2012/2013
erfüllt. Im Kindergartenjahr 2012/2013 werden insgesamt 86 Plätze
bereitgestellt (davon 56 in Betreuungseinrichtungen und 30 Tagespflegeplätze).
Wegen der demographischen Entwicklung wird der Bedarf
an Betreuungsplätzen für U 3
mittelfristig zurückgehen (Beispiel 2013/2014 auf 59 Plätze). Es gibt aber
politische Überlegungen die örtliche Versorgungsquote von derzeit 35 % auf
einen höheren Prozentsatz anzuheben.
Finanzielle Auswirkungen: