Betreff
Ansiedlung eines Alten- und Pflegeheimes sowie eines Betreuten Wohnens in der Kernstadt Laubach
hier: Beratung und Beschlussfassung betreffend der weiteren Vorgehensweise
Vorlage
246/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Bereits im Jahr 2011 beschäftigte sich das Stadtparlament und die einzelnen Gremien mit dem Anliegen eines heimischen Pflegedienstes, in Laubach zunächst nur eine  „Betreute Wohnanlage“  anzusiedeln.

 

Mit einstimmigem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  wurden die Veräußerung eines Areals im Wohngebiet „Am Weinberg“ in Wetterfeld sowie die Einleitung bauleitplanerischer Maßnahmen beschlossen.

 

Anfang 2012 vollzog sich die Kooperation des Laubacher Pflegedienstes mit dem bis dato unabhängig planenden Investor eines Alten- und Pflegeheim-Neubaus, der zu diesem Zweck in der „Schottener Straße“ bereits Grund und Boden erworben und eine Baugenehmigung erteilt bekommen hatte.

 

Da die Stadt dringend dessen Grundstück für die gewünschte Erweiterung der Firma R&R-Team benötigt, war man hier ebenfalls intensiv auf Suche nach einem Alternativstandort.

 

Da sich beide Partner zusammen schlossen, steht seit Anfang 2012 das gemeinsame Projekt eines Alten- und Pflegeheims mit angegliedertem (aber getrennt betriebenem) Betreutem Wohnen im Raum.

 

Wegen der Vorplanung „Am Weinberg“ wurde zunächst seitens des Magistrates eine Erweiterung um das Alten- und Pflegeheim an diesem Standort ins Spiel gebracht, dem die Projektpartner zustimmten.

 

Hierzu entwickelte sich im Frühjahr 2012 formierter Widerstand der Anlieger des benachbarten Wohnbaugebietes.

 

In der Magistratssitzung vom 23.04.2012 berichtete Bürgermeister Klug umfangreich über das Projekt  sowie die Anliegen  der Interessengemeinschaft der Anwohner. Der Magistrat diskutierte in dieser Sitzung ausführlich über verschiedene Möglichkeiten. Im Anschluss wurden  Investor und Betreiber  zur Vorstellung des Projektes zur Sitzung gebeten.

 

Diese erläuterten ausführlich die Planung des Projektes und zeigten die Vorzüge einer solchen bisher einzigartigen Zusammenarbeit auf.

 

Aufgrund der Widerstände der Anwohner im Wohngebiet sowie weiterer Standortargumente aus der parlamentarischen Beratung  wurde seitens des  Magistrats eine größere Fläche im Gewerbegebiet am Kreisel als Alternative zur Bebauung und zur Verwirklichung dieses Projektes vorgeschlagen. Die genehmigungsrechtliche Abfrage bei der Bauaufsicht des Kreises und dem Regierungspräsidium Gießen verlief positiv.

Investor und Betreiber präferierten zum damaligen Zeitpunkt zwar weiterhin den Standort  „Am Weinberg“, erklärten aber auch Interesse und Bereitschaft, im Zweifelsfall das Projekt im Gewerbegebiet realisieren zu wollen.

 

Der Magistrat legte sodann den Fachausschüssen (UBPVA) am 24. April 2012 eine Beschlussvorlage und mündlicher Bericht vor mit dem Ziel, das Projekt im Gewerbegebiet zu realisieren.

 

In der Beratung gab es kritische Rückmeldungen aus dem Fachausschuss zum geplanten Standort, vor allem hinsichtlich der Frage, ob eine Senioren-Wohnanlage in einem Gewerbe- und Industriegebiet richtig angesiedelt sei. Der Magistrat wurde beauftragt, weitere Standort-Alternativen in der Kernstadt zu prüfen hinsichtlich

 

-          Eigentumsverhältnissen

-          planerischen Voraussetzungen

-          Bereitschaft von Investor und Betreibern.

 

Die Beschlussfassung über die Vorlage des Magistrats zur Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Baugebietes „Am Weinberg“ wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Eine Empfehlung für eine Realisierung des Vorhabens im Gewerbegebiet wurde vertagt.

 

In den darauf folgenden Wochen erfolgte die Prüfung der folgenden Standorte mit den nachstehenden Ergebnissen:

 

 

-          1) „Auf dem Weinberg“:

Vorteile:                Lage an Wohnbebauung und Einkaufsmöglichkeiten,
                                    Verwertung Baugebiet       

Nachteile:                        Widerstand Anlieger

Eigentum:            Stadt

Bauleitplanung: Änderung nötig, aber genehmigungsfähig

Investor/Betreiber: war erste Wahl; aktuell nicht mehr in oberster Priorität

 

-          2) Gewerbegebiet

Vorteile:                Veräußerung Gewerbegebietsflächen

Nachteile:                        ggf. Lage aus sozialen Gesichtspunkten

Eigentumsverhältnisse: Stadt

Bauleitplanung:  unproblematisch

Investor/Betreiber: wäre zweite Wahl gewesen, wird inzwischen wegen

   negativer öffentlicher Diskussion („keine Senioren ins

   Industriegebiet“ abgelehnt)

 

-          3) Schottener Straße / Sportplatz Kolleg

Vorteile:               Lage nahe Stadt und Laubacher Stift, Nutzung derzeit ungenutzter Flächen

Nachteile:                        keine

Eigentumsverhältnisse:            Kirche, hat Verkauf abgelehnt

Bauleitplanung:  Änderung nötig, aber genehmigungsfähig

Investor/Betreiber: nicht abgeneigt, aber nicht vertieft geprüft wegen

                                Ablehnung Eigentümer

 

-          4) „Ehemaliges Singalumnat in der Johann-Sebastian-Bach-Straße“

 

      Vorteile:    Nutzung jahrelanger Brachfläche, Lage am Waldrand und doch

                  relativ innenstadtnah (über Schlosspark)

Nachteile:  Areal laut Investor zu klein für beide Projekte, hohe

                  Abriss-/Sanierungskosten, insgesamt inkl.

                  Kaufpreisvorstellungen zu teuer

Eigentumsverhältnisse: privater Eigentümer

Bauleitplanung: Änderung nötig, aber genehmigungsfähig

Investor/Betreiber: Ablehnung

 

-          5)  Gießener Straße (hinter Trafostation )

Vorteile:      zentrale Lage

Nachteile: Hauptverkehrsstraße

Eigentumsverhältnisse: private Eigentümer

Bauleitplanung: Änderung nötig, aber genehmigungsfähig

Investor/Betreiber: Ablehnung des Standorts

 

-          6) Triebertsgarten angrenzend an Schlosspark“

Vorteile:    Lage relativ zentrumsnah, trotzdem an Park und Stadtrand, nahe

Laubacher Stift

Nachteile: städstisches Grundstück gegenüber Kindergarten zu klein, nötig

                 wäre Ergänzung um gräfliches Areal (Holzlagerplatz),

                 Grundstück dann nur verwinkelt in L-Form bebaubar

Eigentumsverhältnisse: teils Stadt, teils Privatbesitz – Veräußerung durch

                                        gräfliches Haus wurde nicht angefragt da

                                        Ablehnung durch Investor

Bauleitplanung: Änderung nötig, aber genehmigungsfähig

Investor/Betreiber:  Ablehnung des Standortes

 

-          7) Unterhalb Ramsberg / Am Sonnenhang

Vorteile:   Lage attraktiv für Projekt (Südhang, Waldrand, Freizeitanlagen, Wohnbebauung in der Nähe – Erschließung möglich

Nachteile: Sensibler Natur- und Landschaftsteil, Schule in der Nähe

(Nachteil Lärm oder Vorteil Begegnung jung/alt)

Eigentumsverhältnisse: Stadt

Bauleitplanung: nach Auskunft Bauaufsicht und Untere Naturschutz-

                           behörde möglich; Vorhaben mit der Durchführung eines

                           Bauleitplanverfahrens und der Ausweisung der

                           Ausgleichsfläche an anderer Stelle oder mit dem

                           Ausgleich durch Ökopunkte realisierbar, ob Änderung

                           Regionalplan nötig ist, muss noch geklärt werden 

                           Investor/Betreiber: Dieses Areal liegt in der Priorität von

                           Investor und Betreiber ganz klar auf Platz 1. Man sieht

                           hier sehr gute Realisierungschancen und könnte sich

                           über die bisherigen Konzepte eine Kooperation mit dem

                           Gästehaus (Fortbildungen Altenpflege) und der

                           Gesamtschule (Mittagsversorgung und weitere Projekte)

                           vorstellen.

Eine endgültige Festlegung eines Standortes für das Projekt ist aus Sicht des Magistrats jetzt zwingend nötig. Zum einen, um Investor und Betreibern Planungssicherheit zu geben, zum anderen um den Weg für die geplante Erweiterung der Firma R&R-Team freizumachen.

Der Ortsbeirat der Kernstadt Laubach hat in einer ersten formlosen Diskussion in den Standort Ramsberg favorisiert. Eine förmliche Beteiligung findet im Rahmen dieser Beschlussvorlage statt.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach, den Umwelt-, Bau- Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt bezüglich des geplanten Bau eines Alten- und Pflegeheims mit angegliedertem Betreutem Wohnen:

 

1)    Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse der Prüfung der Standortalternativen gemäß Beschluss des UBPA werden zur Kenntnis genommen.

 

2)    Aus der Liste aller nachfolgend aufgelisteten potentiellen Standorte wird ein Standort für die weitere Planung des Projektes festgelegt:

 

-     unterhalb Ramsberg / Am Sonnenhang

-        Gewerbegebiet „In der Geisenwiese“, Kernstadt

-        „Auf dem Weinberg“, Wetterfeld

-        Sportplatz des Laubach Kollegs, Kernstadt

-        ehemaliges Singalumnat, Kernstadt

-        Gießener Straße (hinter Trafostation in Richtung Wetterfeld), Kernstadt

-        „Triebertsgarten“ angrenzend an Schlosspark, Kernstadt

3)    Für den ausgewählten Standort wird der Magistrat beauftragt, schnellstmöglich mit Investor und Betreibern alle eigentums- und bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projektes zu schaffen und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.