hier: Beratung und Beschlussfassung betreffend der weiteren Vorgehensweise
Begründung:
Bereits im Jahr 2011 beschäftigte sich das
Stadtparlament und die einzelnen Gremien mit dem Anliegen eines heimischen
Pflegedienstes, in Laubach zunächst nur eine „Betreute Wohnanlage“ anzusiedeln.
Mit einstimmigem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wurden die
Veräußerung eines Areals im Wohngebiet „Am Weinberg“ in Wetterfeld sowie die
Einleitung bauleitplanerischer Maßnahmen beschlossen.
Anfang 2012 vollzog sich die Kooperation des
Laubacher Pflegedienstes mit dem bis dato unabhängig planenden Investor eines
Alten- und Pflegeheim-Neubaus, der zu diesem Zweck in der „Schottener Straße“
bereits Grund und Boden erworben und eine Baugenehmigung erteilt bekommen
hatte.
Da die Stadt dringend dessen Grundstück für die
gewünschte Erweiterung der Firma R&R-Team benötigt, war man hier ebenfalls
intensiv auf Suche nach einem Alternativstandort.
Da sich beide Partner zusammen schlossen, steht
seit Anfang 2012 das gemeinsame Projekt eines Alten- und Pflegeheims mit
angegliedertem (aber getrennt betriebenem) Betreutem Wohnen im Raum.
Wegen der Vorplanung „Am Weinberg“ wurde zunächst
seitens des Magistrates eine Erweiterung um das Alten- und Pflegeheim an diesem
Standort ins Spiel gebracht, dem die Projektpartner zustimmten.
Hierzu entwickelte sich im Frühjahr 2012 formierter
Widerstand der Anlieger des benachbarten Wohnbaugebietes.
In der Magistratssitzung vom 23.04.2012 berichtete
Bürgermeister Klug umfangreich über das Projekt
sowie die Anliegen der
Interessengemeinschaft der Anwohner. Der Magistrat diskutierte in dieser Sitzung
ausführlich über verschiedene Möglichkeiten. Im Anschluss wurden Investor und Betreiber zur Vorstellung des Projektes zur Sitzung
gebeten.
Diese erläuterten ausführlich die Planung des
Projektes und zeigten die Vorzüge einer solchen bisher einzigartigen
Zusammenarbeit auf.
Aufgrund der Widerstände der Anwohner im Wohngebiet
sowie weiterer Standortargumente aus der parlamentarischen Beratung wurde seitens des Magistrats eine größere Fläche im
Gewerbegebiet am Kreisel als Alternative zur Bebauung und zur Verwirklichung
dieses Projektes vorgeschlagen. Die genehmigungsrechtliche Abfrage bei der Bauaufsicht
des Kreises und dem Regierungspräsidium Gießen verlief positiv.
Investor und Betreiber präferierten zum damaligen
Zeitpunkt zwar weiterhin den Standort „Am Weinberg“, erklärten aber auch Interesse
und Bereitschaft, im Zweifelsfall das Projekt im Gewerbegebiet realisieren zu
wollen.
Der Magistrat legte sodann den Fachausschüssen
(UBPVA) am 24. April 2012 eine Beschlussvorlage und mündlicher Bericht vor mit
dem Ziel, das Projekt im Gewerbegebiet zu realisieren.
In der Beratung gab es kritische Rückmeldungen aus
dem Fachausschuss zum geplanten Standort, vor allem hinsichtlich der Frage, ob
eine Senioren-Wohnanlage in einem Gewerbe- und Industriegebiet richtig
angesiedelt sei. Der Magistrat wurde beauftragt, weitere Standort-Alternativen
in der Kernstadt zu prüfen hinsichtlich
-
Eigentumsverhältnissen
-
planerischen Voraussetzungen
-
Bereitschaft von Investor und Betreibern.
Die Beschlussfassung über die Vorlage des
Magistrats zur Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Baugebietes „Am
Weinberg“ wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Eine Empfehlung für eine
Realisierung des Vorhabens im Gewerbegebiet wurde vertagt.
In den darauf folgenden Wochen erfolgte die Prüfung
der folgenden Standorte mit den nachstehenden Ergebnissen:
-
1) „Auf dem Weinberg“:
Vorteile: Lage an Wohnbebauung und
Einkaufsmöglichkeiten,
Verwertung
Baugebiet
Nachteile: Widerstand Anlieger
Eigentum: Stadt
Bauleitplanung:
Änderung nötig, aber genehmigungsfähig
Investor/Betreiber:
war erste Wahl; aktuell nicht mehr in oberster Priorität
-
2) Gewerbegebiet
Vorteile: Veräußerung
Gewerbegebietsflächen
Nachteile: ggf. Lage aus sozialen
Gesichtspunkten
Eigentumsverhältnisse:
Stadt
Bauleitplanung: unproblematisch
Investor/Betreiber:
wäre zweite Wahl gewesen, wird inzwischen wegen
negativer öffentlicher Diskussion („keine
Senioren ins
Industriegebiet“ abgelehnt)
-
3) Schottener Straße / Sportplatz Kolleg
Vorteile: Lage nahe Stadt und Laubacher
Stift, Nutzung derzeit ungenutzter Flächen
Nachteile: keine
Eigentumsverhältnisse: Kirche, hat Verkauf abgelehnt
Bauleitplanung: Änderung nötig, aber genehmigungsfähig
Investor/Betreiber:
nicht abgeneigt, aber nicht vertieft geprüft wegen
Ablehnung Eigentümer
-
4) „Ehemaliges Singalumnat in der
Johann-Sebastian-Bach-Straße“
Vorteile: Nutzung jahrelanger Brachfläche, Lage am
Waldrand und doch
relativ innenstadtnah (über Schlosspark)
Nachteile: Areal laut Investor zu klein für beide
Projekte, hohe
Abriss-/Sanierungskosten,
insgesamt inkl.
Kaufpreisvorstellungen zu
teuer
Eigentumsverhältnisse:
privater Eigentümer
Bauleitplanung: Änderung
nötig, aber genehmigungsfähig
Investor/Betreiber:
Ablehnung
-
5) Gießener Straße (hinter Trafostation )
Vorteile:
zentrale Lage
Nachteile:
Hauptverkehrsstraße
Eigentumsverhältnisse:
private Eigentümer
Bauleitplanung:
Änderung nötig, aber genehmigungsfähig
Investor/Betreiber:
Ablehnung des Standorts
-
6) Triebertsgarten angrenzend an Schlosspark“
Vorteile: Lage relativ zentrumsnah, trotzdem an Park
und Stadtrand, nahe
Laubacher
Stift
Nachteile:
städstisches Grundstück gegenüber Kindergarten zu klein, nötig
wäre Ergänzung um gräfliches
Areal (Holzlagerplatz),
Grundstück dann nur verwinkelt
in L-Form bebaubar
Eigentumsverhältnisse:
teils Stadt, teils Privatbesitz – Veräußerung durch
gräfliches Haus wurde nicht angefragt da
Ablehnung durch Investor
Bauleitplanung:
Änderung nötig, aber genehmigungsfähig
Investor/Betreiber: Ablehnung des Standortes
-
7) Unterhalb Ramsberg / Am Sonnenhang
Vorteile: Lage attraktiv für Projekt (Südhang,
Waldrand, Freizeitanlagen, Wohnbebauung in der Nähe – Erschließung möglich
Nachteile:
Sensibler Natur- und Landschaftsteil, Schule in der Nähe
(Nachteil
Lärm oder Vorteil Begegnung jung/alt)
Eigentumsverhältnisse:
Stadt
Bauleitplanung: nach
Auskunft Bauaufsicht und Untere Naturschutz-
behörde möglich; Vorhaben
mit der Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens
und der Ausweisung der
Ausgleichsfläche an
anderer Stelle oder mit dem
Ausgleich durch
Ökopunkte realisierbar, ob Änderung
Regionalplan nötig
ist, muss noch geklärt werden
Investor/Betreiber:
Dieses Areal liegt in der Priorität von
Investor und
Betreiber ganz klar auf Platz 1. Man sieht
hier sehr gute
Realisierungschancen und könnte sich
über die bisherigen
Konzepte eine Kooperation mit dem
Gästehaus
(Fortbildungen Altenpflege) und der
Gesamtschule
(Mittagsversorgung und weitere Projekte)
vorstellen.
Eine endgültige Festlegung eines Standortes für das
Projekt ist aus Sicht des Magistrats jetzt zwingend nötig. Zum einen, um Investor
und Betreibern Planungssicherheit zu geben, zum anderen um den Weg für die
geplante Erweiterung der Firma R&R-Team freizumachen.
Der
Ortsbeirat der Kernstadt Laubach hat in einer ersten formlosen Diskussion in
den Standort Ramsberg favorisiert. Eine förmliche Beteiligung findet im Rahmen
dieser Beschlussvorlage statt.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach, den Umwelt-,
Bau- Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt bezüglich
des geplanten Bau eines Alten- und Pflegeheims mit angegliedertem Betreutem
Wohnen:
1)
Die nachfolgend
dargestellten Ergebnisse der Prüfung der Standortalternativen gemäß Beschluss
des UBPA werden zur Kenntnis genommen.
2)
Aus der Liste
aller nachfolgend aufgelisteten potentiellen Standorte wird ein Standort für
die weitere Planung des Projektes festgelegt:
-
unterhalb Ramsberg / Am Sonnenhang
-
Gewerbegebiet „In der Geisenwiese“, Kernstadt
-
„Auf dem Weinberg“, Wetterfeld
-
Sportplatz des Laubach Kollegs, Kernstadt
-
ehemaliges Singalumnat, Kernstadt
-
Gießener Straße (hinter Trafostation in
Richtung Wetterfeld), Kernstadt
-
„Triebertsgarten“ angrenzend an Schlosspark,
Kernstadt
3) Für
den ausgewählten Standort wird der Magistrat beauftragt, schnellstmöglich mit
Investor und Betreibern alle eigentums- und bauleitplanerischen Voraussetzungen
zur Umsetzung des Projektes zu schaffen und den Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.