Betreff
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen
hier: Änderung der Gebührenordnung
Vorlage
224/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Bei der geltenden Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen sind Anpassungen notwendig, die sich aus der Praxis ergeben haben oder durch Änderungen von Nutzungen ergeben.

 

Dieses sind im Einzelnen:

 

Zu 1.   Die Haushaltsgenehmigung des Landkreises fordert eine Anpassung der Benutzungsgebühren, soweit dieses möglich ist. Durch die Anpassung der Benutzungsgebühr für private Familienfeiern soll eine Verbesserung der Einnahmesituation erreicht werden.

Zu 2.   Die Anmietung der Gaststätte für Trauerfeiern war bisher nicht geregelt. Es wird hier nun die Gebühr wie für 1/3 der Halle bei Trauerfeiern berechnet.

Zu 3.   Der Festplatz war bisher nicht in der Gebührenordnung enthalten. Die Höhe wird in derselben Höhe wie die Benutzung der Festplätze in den anderen Ortsteilen festgesetzt. Hierbei wird ebenfalls die Regelung getroffen, dass eine Kirmesveranstaltung pro Jahr frei ist.

Zu 4.   Der Kühlraum ist zwischenzeitlich stillgelegt und wird von der Feuerwehr genutzt. Ebenso wird der Vereinsraum als Schulungsraum der Feuerwehr genutzt, so dass diese beiden Räume nicht mehr als Mietobjekte zur Verfügung stehen.

Zu 5.   Im DGH Wetterfeld ist der Kühlraum nur eingeschränkt nutzbar, da der Raum von der Küche weit entfernt liegt und aufgrund von Geruchsbelästigung aus dem gegenüberliegenden Heizungsraum immer wieder Anlass zu Beschwerden gab. Es soll daher zukünftig auf eine Vermietung verzichtet werden.

Zu 6.   Der kleine Saal wird als Bühne von örtlichen Vereinen als Vereinsraum genutzt und nur bei größeren Veranstaltungen mitgenutzt. Hier erfolgt die Räumung der Bühne durch die Vereine. Eine separate Vermietung des kleinen Saales hat sich als nicht praktikabel erwiesen, sodass zukünftig auf die eigenständige Vermietung verzichtet werden soll.

Zu 7.   Bei dem in der Satzung als „kleiner Saal“ bezeichneten Raum handelt es sich um den Schulungsraum der Feuerwehr, Es besteht in der Satzung die Regelung, dass eine Vermietung nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Feuerwehr erfolgen darf. Da dieser Raum von der Feuerwehr genutzt wird und von den anderen anmietbaren Räumen getrennt liegt, sollte auf eine separate Anmietung verzichtet werden.

Zu 8.   Der Kühlraum im DGH Röthges war bisher nicht in der Satzung enthalten. Er erfolgt nun eine Gebührenfestsetzung in Höhe der anderen Kühlräume.

Zu 9.   In einigen Ortsteilen treffen sich die Seniorinnen und Senioren (Seniorentreff) teilweise im DGH, teilweise an anderen Räumen (Pfarrhaus). Durch die kostenlose Überlassung leistet die Stadt einen Beitrag für die örtliche Gemeinschaft der älteren Mitbürger.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über die Ortsbeiräte der Kernstadt, Röthges, Münster, Wetterfeld, Lauter und Gonterskirchen und den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die nachfolgenden Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen:

  1. Sport- und Kulturhalle:

Die Benutzungsgebühr für private Feiern –Familienfeiern- erhöht sich

für 1/3 Halle von 118,- € auf 236,- €,

für 2/3 Halle von 235,- € auf 470,- €

für 3/3 Halle von 353,- € auf 706,- €.

  1. Die Gebühr für die Benutzung der Gaststätte für Trauerfeiern wird auf 39,- €/Tag festgesetzt.
  2. Die Gebühr für die Benutzung des Festplatzes in Röthges wird auf 176,- €/Tag festgesetzt; eine Kirmesveranstaltung pro Jahr ist frei.
  3. Beim DGH Münster wird der Kühlraum sowie der Vereinsraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
  4. Beim DGH Wetterfeld wird der Kühlraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
  5. Beim DGH Lauter wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
  6. Beim DGH Gonterskirchen wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
  7. Beim DGH Röthges wird für die Benutzung des Kühlraumes die Gebühr auf 24,00 € festgesetzt.
  8. Für alle Dorfgemeinschaftshäuser wird eine Regelung aufgenommen, dass den Seniorinnen und Senioren ein Raum im DGH einmal pro Monat kostenlos zur Nutzung als Begegnungstreff zur Verfügung gestellt wird.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Punkt 1 entstehen Mehreinnahmen für die Stadt Laubach, die restlichen Punkte sind kostenneutral.