hier: Änderung der Gebührenordnung
Begründung:
Bei der geltenden Benutzungs- und Gebührenordnung für
die Benutzung öffentlicher Einrichtungen sind Anpassungen notwendig, die sich
aus der Praxis ergeben haben oder durch Änderungen von Nutzungen ergeben.
Dieses sind im Einzelnen:
Zu 1. Die Haushaltsgenehmigung des Landkreises
fordert eine Anpassung der Benutzungsgebühren, soweit dieses möglich ist. Durch
die Anpassung der Benutzungsgebühr für private Familienfeiern soll eine
Verbesserung der Einnahmesituation erreicht werden.
Zu 2. Die Anmietung der Gaststätte für Trauerfeiern
war bisher nicht geregelt. Es wird hier nun die Gebühr wie für 1/3 der Halle
bei Trauerfeiern berechnet.
Zu 3. Der Festplatz war bisher nicht in der
Gebührenordnung enthalten. Die Höhe wird in derselben Höhe wie die Benutzung
der Festplätze in den anderen Ortsteilen festgesetzt. Hierbei wird ebenfalls
die Regelung getroffen, dass eine Kirmesveranstaltung pro Jahr frei ist.
Zu 4. Der Kühlraum ist zwischenzeitlich stillgelegt
und wird von der Feuerwehr genutzt. Ebenso wird der Vereinsraum als Schulungsraum
der Feuerwehr genutzt, so dass diese beiden Räume nicht mehr als Mietobjekte
zur Verfügung stehen.
Zu 5. Im DGH Wetterfeld ist der Kühlraum nur
eingeschränkt nutzbar, da der Raum von der Küche weit entfernt liegt und
aufgrund von Geruchsbelästigung aus dem gegenüberliegenden Heizungsraum immer
wieder Anlass zu Beschwerden gab. Es soll daher zukünftig auf eine Vermietung
verzichtet werden.
Zu 6. Der kleine Saal wird als Bühne von örtlichen
Vereinen als Vereinsraum genutzt und nur bei größeren Veranstaltungen
mitgenutzt. Hier erfolgt die Räumung der Bühne durch die Vereine. Eine separate
Vermietung des kleinen Saales hat sich als nicht praktikabel erwiesen, sodass
zukünftig auf die eigenständige Vermietung verzichtet werden soll.
Zu 7. Bei dem in der Satzung als „kleiner Saal“
bezeichneten Raum handelt es sich um den Schulungsraum der Feuerwehr, Es
besteht in der Satzung die Regelung, dass eine Vermietung nach Rücksprache mit
den Verantwortlichen der Feuerwehr erfolgen darf. Da dieser Raum von der
Feuerwehr genutzt wird und von den anderen anmietbaren Räumen getrennt liegt,
sollte auf eine separate Anmietung verzichtet werden.
Zu 8. Der Kühlraum im DGH Röthges war bisher nicht
in der Satzung enthalten. Er erfolgt nun eine Gebührenfestsetzung in Höhe der
anderen Kühlräume.
Zu 9. In einigen Ortsteilen treffen sich die
Seniorinnen und Senioren (Seniorentreff) teilweise im DGH, teilweise an anderen
Räumen (Pfarrhaus). Durch die kostenlose Überlassung leistet die Stadt einen
Beitrag für die örtliche Gemeinschaft der älteren Mitbürger.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über die
Ortsbeiräte der Kernstadt, Röthges, Münster, Wetterfeld, Lauter und
Gonterskirchen und den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die nachfolgenden Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen:
- Sport- und Kulturhalle:
Die Benutzungsgebühr für private Feiern
–Familienfeiern- erhöht sich
für 1/3 Halle von 118,- € auf 236,- €,
für 2/3 Halle von 235,- € auf 470,- €
für 3/3 Halle von 353,- € auf 706,- €.
- Die Gebühr für die
Benutzung der Gaststätte für Trauerfeiern wird auf 39,- €/Tag festgesetzt.
- Die Gebühr für die
Benutzung des Festplatzes in Röthges wird auf 176,- €/Tag festgesetzt; eine
Kirmesveranstaltung pro Jahr ist frei.
- Beim DGH Münster wird der
Kühlraum sowie der Vereinsraum in der Gebührenordnung ersatzlos
gestrichen.
- Beim DGH Wetterfeld wird
der Kühlraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Lauter wird die
Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Gonterskirchen
wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Röthges wird für
die Benutzung des Kühlraumes die Gebühr auf 24,00 € festgesetzt.
- Für alle Dorfgemeinschaftshäuser
wird eine Regelung aufgenommen, dass den Seniorinnen und Senioren ein Raum
im DGH einmal pro Monat kostenlos zur Nutzung als Begegnungstreff zur
Verfügung gestellt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Beim Punkt 1 entstehen Mehreinnahmen für die Stadt
Laubach, die restlichen Punkte sind kostenneutral.