Betreff
5. Änderung der Wasserversorungssatzung zum 01.01.2012
Vorlage
220/2012
Aktenzeichen
815.00 / lo.
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gem. dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat die Betriebsleitung der Stadtwerke Laubach die Schüllermann und Partner AG beauftragt, für die Jahre 2012-2014 eine Kalkulation der kostendeckenden Wasserbenutzungsgebühren vorzulegen. Die Kalkulation wurde am 14.05.2012 der Betriebsleitung vorgelegt und ist in der Anlage als Kopie beigefügt. Die derzeitige Frischwassergebühr beträgt 1,97 EUR/m³. Dieser Gebührenkalkulation lag ein Jahresabsatz in Höhe von ca. 445.000 m³ zu Grunde. Die Verbrauchsabrechnung 2010 hat jedoch lediglich einen Jahresverbrauch von 414.965 m³ erbracht (Verbrauchsabrechnung 2011/Jahresverbrauch 415.000 m³). Die Folge davon ist ein erneuter Jahresverlust von ca. 36.102,33 EUR der innerhalb der 5

Wirtschaftsjahren auszugleichen ist. Diese sogenannte Verlustabdeckung durch die Stadtkasse wird sich mittelfristig wie folgt entwickeln:

 

2011:    77.500          EUR

2012:    77.300          EUR

2013:  100.900          EUR

2014: 402.900          EUR

 

In 2014 ist erstmals die Verlustabdeckung aus dem Bäderbetrieb auszugleichen.

 

Die negativen Betriebsergebnisse aus dem Eigenbetrieb belasten zukünftige Haushalte der Stadt. Da die Stadt zu den Kommunen gehört, die auch in der mittelfristigen Finanzplanung Defizite ausweisen muss, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Die Kommunalaufsicht ist gezwungen, von solchen Kommunen ausgeglichene Gebührenhaushalte zu fordern.

 

Die Ursache für den deutlich ansteigenden Gebührenbedarf liegt in den zurückgehenden Verbrauchszahlen.

 

Grund für die zurückgehenden Verbrauchsmengen ist in erster Linie der demographische Wandel mit den zurückgehenden Einwohnerzahlen und der veränderten Altersstruktur in der Bevölkerung. Die Folgend des demographischen Wandels werden seit Jahren publiziert und treten jetzt auch in Laubach mit entsprechender Wirkung ein. Die Bevölkerungsprognose für Laubach geht im Jahre 2020 lediglich noch von 9.300 Einwohnern aus. Übertragen auf die Verbrauchsmenge bedeutet dies, dass jährlich ca. 18.000 m³ weniger Wasser verbraucht wird.

 

Gem. der Haushaltsgenehmigung 2012 weist die Kommunalaufsicht erneut auf ausgeglichene Haushalte hin.  Nur durch einen ausgeglichenen Haushalt in der Wasserversorgung und geringfügige Gewinne ist es zukünftig zu vermeiden, dass die Stadt hohe sechsstellige Verlustausgleiche leisten muss. Ein solcher permanenter Verlustausgleich in dem Gebührenbereich Wasser erschwert auch den dauerhaft, angestrebten, nachhaltigen Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Vorgaben des kommunalen Rettungsschutzschirmes. Die vorgelegte Gebührenkalkulation, die einen weiteren rückläufigen Wasserverbrauch zur Grundlage hat, stellt sicher, dass eine weitere Zuschusspflicht  der Stadt nicht entsteht. Als Ergebnis der Gebührenkalkulation wird empfohlen, den Durchschnitt der Jahre 2012-2014, 2,04 EUR/m³ als neue Frischwassergebühr festzusetzen.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Gebührenkalkulation.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

(Klug)

Bürgermeister

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Entwurf der 5. Änderungssatzung der Stadt Laubach wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Ankündigungsbeschlusses vom 15.12.2011 die 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach rückwirkend zum 01.01.2012.

 

 

Anlagen:

 

Gebührenkalkulation;

5. Änderungssatzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26.06.12;