Begründung:
Gem. dem Auftrag der
Stadtverordnetenversammlung hat die Betriebsleitung der Stadtwerke Laubach die
Schüllermann und Partner AG beauftragt, für die Jahre 2012-2014 eine
Kalkulation der kostendeckenden Wasserbenutzungsgebühren vorzulegen. Die
Kalkulation wurde am 14.05.2012 der Betriebsleitung vorgelegt und ist in der
Anlage als Kopie beigefügt. Die derzeitige Frischwassergebühr beträgt 1,97
EUR/m³. Dieser Gebührenkalkulation lag ein Jahresabsatz in Höhe von ca. 445.000
m³ zu Grunde. Die Verbrauchsabrechnung 2010 hat jedoch lediglich einen
Jahresverbrauch von 414.965 m³ erbracht (Verbrauchsabrechnung
2011/Jahresverbrauch 415.000 m³). Die Folge davon ist ein erneuter
Jahresverlust von ca. 36.102,33 EUR der innerhalb der 5
Wirtschaftsjahren
auszugleichen ist. Diese sogenannte Verlustabdeckung durch die Stadtkasse wird
sich mittelfristig wie folgt entwickeln:
2011: 77.500 EUR
2012: 77.300 EUR
2013: 100.900 EUR
2014: 402.900 EUR
In 2014 ist erstmals die
Verlustabdeckung aus dem Bäderbetrieb auszugleichen.
Die negativen
Betriebsergebnisse aus dem Eigenbetrieb belasten zukünftige Haushalte der
Stadt. Da die Stadt zu den Kommunen gehört, die auch in der mittelfristigen
Finanzplanung Defizite ausweisen muss, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Die Kommunalaufsicht ist gezwungen, von solchen Kommunen ausgeglichene Gebührenhaushalte
zu fordern.
Die Ursache für den deutlich
ansteigenden Gebührenbedarf liegt in den zurückgehenden Verbrauchszahlen.
Grund für die zurückgehenden
Verbrauchsmengen ist in erster Linie der demographische Wandel mit den
zurückgehenden Einwohnerzahlen und der veränderten Altersstruktur in der
Bevölkerung. Die Folgend des demographischen Wandels werden seit Jahren
publiziert und treten jetzt auch in Laubach mit entsprechender Wirkung ein. Die
Bevölkerungsprognose für Laubach geht im Jahre 2020 lediglich noch von 9.300 Einwohnern
aus. Übertragen auf die Verbrauchsmenge bedeutet dies, dass jährlich ca. 18.000
m³ weniger Wasser verbraucht wird.
Gem. der
Haushaltsgenehmigung 2012 weist die Kommunalaufsicht erneut auf ausgeglichene
Haushalte hin. Nur durch einen
ausgeglichenen Haushalt in der Wasserversorgung und geringfügige Gewinne ist es
zukünftig zu vermeiden, dass die Stadt hohe sechsstellige Verlustausgleiche
leisten muss. Ein solcher permanenter Verlustausgleich in dem Gebührenbereich
Wasser erschwert auch den dauerhaft, angestrebten, nachhaltigen
Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Vorgaben des kommunalen Rettungsschutzschirmes.
Die vorgelegte Gebührenkalkulation, die einen weiteren rückläufigen
Wasserverbrauch zur Grundlage hat, stellt sicher, dass eine weitere Zuschusspflicht der Stadt nicht entsteht. Als Ergebnis der
Gebührenkalkulation wird empfohlen, den Durchschnitt der Jahre 2012-2014, 2,04
EUR/m³ als neue Frischwassergebühr festzusetzen.
Weitere Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der beigefügten Gebührenkalkulation.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
(Klug)
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Entwurf der 5.
Änderungssatzung der Stadt Laubach wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund
des Ankündigungsbeschlusses vom 15.12.2011 die 5. Änderung der
Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach rückwirkend zum 01.01.2012.
Anlagen:
Gebührenkalkulation;
5. Änderungssatzung zur Änderung
der Wasserversorgungssatzung vom 26.06.12;