Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verfassung der Stadtwaldstiftung
Laubach vom 23.04.1999
Vorlage
216/2012
Aktenzeichen
855.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die derzeit gültige Verfassung der Stadtwaldstiftung ist vom 23.04.1999 und wurde seinerzeit anlässlich der Gründung verabschiedet.

 

Nach nunmehr 13 Jahren Gültigkeit ergibt sich die Notwendigkeit den Stiftungszweck neu zu definieren bzw. zu erweitern, um den Kreis der Zuschussempfänger anzupassen

 

Bei der Neufassung des Stiftungszwecks wurden die Regelungen des § 52 der Abgabenordnung (AO) strikt beachtet. § 52 der AO regelt die Tatbestände, die als gemeinnützige Zwecke anerkannt werden.

 

Gleichzeitig soll in der Stiftungsorganisation eine Vergabekommission neu gebildet werden. Aufgabe der Vergabekommission ist es, den Vorstand bei der Vergabe von Stiftungsmitteln zu beraten und zu unterstützen. Die Vergabekommission setzt sich aus Vertreter der im Parlament vertretenen Fraktionen zusammen. Die Vergabekommission setzt sich verhältnismäßig so zusammen wie der Haupt- und Finanzausschuss. Mit der Einführung einer Vergabekommission wird die Vergabe von Stiftungsmittel transparenter.

 

Weiterhin wurde die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes neu beschrieben.

 

Die Position 1. Stadtrat wurde erneut nicht fixiert, um zu ermöglichen, dass Mitglieder des Magistrates dieses Betätigungsfeld annehmen können, die sich zeitlich und auch fachlich in der Lage sehen dieses Amt zu begleiten.

 

Der Entwurf der Neufassung ist im Vorstand am 24.07.2012 abgestimmt worden, muss im Kuratorium noch eingebracht werden und danach erneut der zuständigen Stiftungsaufsicht (RP Gießen) und dem zuständigen Finanzamt Gießen vorgelegt werden.

 

Der Entwurf der neueren Satzung wurde Ende Juli bei der Stiftungsaufsicht sowie dem Finanzamt zur Stellungnahme bis spätestens 17.08.2012 eingereicht. Wir hoffen, bis dahin eine Rückmeldung zur Änderung vorliegen zu haben.

 

Nachdem ein positiver Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung der Verfassung der Stadtwaldstiftung vorliegt, wird über die Stiftungsaufsicht die beschlossene Verfassung veröffentlicht.

Beschlussantrag:

 

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur-, Touristik- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Neufassung der Verfassung der Stadtwaldstiftung zu.

 

Die bisherige Vorlage Nr. 031/2011 wird durch diese Vorlage ersatzlos ersetzt.

Anlagen:

 

-               Entwurf der Neufassung der Verfassung