Laubach vom 23.04.1999
Begründung:
Die derzeit gültige Verfassung der Stadtwaldstiftung
ist vom 23.04.1999 und wurde seinerzeit anlässlich der Gründung verabschiedet.
Nach nunmehr 13 Jahren Gültigkeit ergibt sich die
Notwendigkeit den Stiftungszweck neu zu definieren bzw. zu erweitern, um den
Kreis der Zuschussempfänger anzupassen
Bei der Neufassung des Stiftungszwecks wurden die
Regelungen des § 52 der Abgabenordnung (AO) strikt beachtet. § 52 der AO regelt
die Tatbestände, die als gemeinnützige Zwecke anerkannt werden.
Gleichzeitig soll in der Stiftungsorganisation eine
Vergabekommission neu gebildet werden. Aufgabe der Vergabekommission ist es,
den Vorstand bei der Vergabe von Stiftungsmitteln zu beraten und zu
unterstützen. Die Vergabekommission setzt sich aus Vertreter der im Parlament
vertretenen Fraktionen zusammen. Die Vergabekommission setzt sich
verhältnismäßig so zusammen wie der Haupt- und Finanzausschuss. Mit der
Einführung einer Vergabekommission wird die Vergabe von Stiftungsmittel transparenter.
Weiterhin wurde die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes
neu beschrieben.
Die Position 1. Stadtrat wurde erneut nicht fixiert,
um zu ermöglichen, dass Mitglieder des Magistrates dieses Betätigungsfeld
annehmen können, die sich zeitlich und auch fachlich in der Lage sehen dieses
Amt zu begleiten.
Der Entwurf der Neufassung ist im Vorstand am
24.07.2012 abgestimmt worden, muss im Kuratorium noch eingebracht werden und
danach erneut der zuständigen Stiftungsaufsicht (RP Gießen) und dem zuständigen
Finanzamt Gießen vorgelegt werden.
Der Entwurf der neueren Satzung wurde Ende Juli bei
der Stiftungsaufsicht sowie dem Finanzamt zur Stellungnahme bis spätestens
17.08.2012 eingereicht. Wir hoffen, bis dahin eine Rückmeldung zur Änderung
vorliegen zu haben.
Nachdem ein positiver Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
zur Änderung der Verfassung der Stadtwaldstiftung vorliegt, wird über die
Stiftungsaufsicht die beschlossene Verfassung veröffentlicht.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender
der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt über den Magistrat und den Haupt- und
Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur-, Touristik- und Sozialausschuss
sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Neufassung
der Verfassung der Stadtwaldstiftung zu.
Die bisherige Vorlage Nr. 031/2011 wird durch diese
Vorlage ersatzlos ersetzt.
Anlagen:
-
Entwurf der
Neufassung der Verfassung