Begründung:
Der Eigentümer des privaten Grundstückes 4/5, Flur 6 in
der Gemarkung Ruppertsburg möchte sein Grundstück zu 2 Bauplätzen aufteilen und
veräußern. Die Zufahrt zu den beabsichtigten Bauplätzen soll von der
Eisenbergstraße bzw. der Straße „Am Preßberg“ erfolgen. Ein entsprechender
Beschluss zur Planfeststellung ist bereits mit der Vorlage 169/2012 in der
Stadtverordnetensitzung am 29.3.2012 beschlossen worden.
In diesem Bereich befindet sich zwischen der
vorhandenen Straße und dem Privatgrundstück ein großer Böschungsbereich, mit
entsprechenden Gehölzen. Durch den beabsichtigten Grunderwerb erhalten die Grundstücke
eine Zuwegung zur öffentlichen Straße. Entlang der Straße befindet sich auf der
nördlichen Seite ein Graben, der weiterhin im städtischen Besitz verbleiben
soll. Der Zufahrtsbereich zu den Grundstücken ist von den Eigentümern zu
verrohren und durch eine entsprechende Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu
sichern.
Durch den Verkauf der gesamten Böschung entfällt hier
zukünftig ein Pflegeaufwand für die Stadt Laubach.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat Ruppertsburg den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge
beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf
von
- einer noch zu vermessenden
Teilfläche aus den städtischen Grundstücken Gemarkung Ruppertsburg Flur 6 Nummer
21/8 und 21/9 mit einer Größe von ca. 314 m² (in der anliegenden Karte in
blau markiert) an die Eheleute Stefan und Julia Schmidt, wohnhaft
Döllebach 3, 35410 Hungen,
- einer noch zu vermessenden
Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Ruppertsburg Flur 6
Nummer 21/9 mit einer Größe von ca. 175 m² (in der anliegenden Karte in
rot markiert) an die Eheleute Joana und Martin Wolf, wohnhaft Friedberger
Straße 19, 61200 Wölfersheim.
Die Lage der zu vermessenden Flächen ergibt sich aus
der beiliegenden Karte. Der Kaufpreis beträgt 10,- € je Quadratmeter.
Die Käufer übernehmen darüber hinaus sämtliche mit dem
Verkauf verbundenen Kosten, insbesondere die Kosten der Vermessung,
Notarkosten, Grunderwerbsteuer sowie die Kosten der Grundbucheintragung.
An den jeweils äußeren Bereichen der zu vermessenden
Grundstücke grenzt die Fläche unmittelbar an die Straße an. Für den dort
verlaufenden Graben ist eine Grunddienstbarkeit zur Duldung und Unterhaltung
des zu verrohrenden Grabens im Grundbuch einzutragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Grundstücke sind im Anlagevermögen der Stadt Laubach mit einem Wert von 0,77
€/m² gebucht. Durch den Verkauf von insgesamt ca. 489 Quadratmetern entsteht
ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von (489*(10,- € - 0,77 €)) = 4.513,47 €.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.