Betreff
Grundstücksverkauf Ruppertsburg
Vorlage
183/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Eigentümer des privaten Grundstückes 4/5, Flur 6 in der Gemarkung Ruppertsburg möchte sein Grundstück zu 2 Bauplätzen aufteilen und veräußern. Die Zufahrt zu den beabsichtigten Bauplätzen soll von der Eisenbergstraße bzw. der Straße „Am Preßberg“ erfolgen. Ein entsprechender Beschluss zur Planfeststellung ist bereits mit der Vorlage 169/2012 in der Stadtverordnetensitzung am 29.3.2012 beschlossen worden.

In diesem Bereich befindet sich zwischen der vorhandenen Straße und dem Privatgrundstück ein großer Böschungsbereich, mit entsprechenden Gehölzen. Durch den beabsichtigten Grunderwerb erhalten die Grundstücke eine Zuwegung zur öffentlichen Straße. Entlang der Straße befindet sich auf der nördlichen Seite ein Graben, der weiterhin im städtischen Besitz verbleiben soll. Der Zufahrtsbereich zu den Grundstücken ist von den Eigentümern zu verrohren und durch eine entsprechende Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu sichern.

Durch den Verkauf der gesamten Böschung entfällt hier zukünftig ein Pflegeaufwand für die Stadt Laubach.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Ruppertsburg den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf von

  1. einer noch zu vermessenden Teilfläche aus den städtischen Grundstücken Gemarkung Ruppertsburg Flur 6 Nummer 21/8 und 21/9 mit einer Größe von ca. 314 m² (in der anliegenden Karte in blau markiert) an die Eheleute Stefan und Julia Schmidt, wohnhaft Döllebach 3, 35410 Hungen,
  2. einer noch zu vermessenden Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Ruppertsburg Flur 6 Nummer 21/9 mit einer Größe von ca. 175 m² (in der anliegenden Karte in rot markiert) an die Eheleute Joana und Martin Wolf, wohnhaft Friedberger Straße 19, 61200 Wölfersheim.

 

Die Lage der zu vermessenden Flächen ergibt sich aus der beiliegenden Karte. Der Kaufpreis beträgt 10,- € je Quadratmeter.

Die Käufer übernehmen darüber hinaus sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Kosten, insbesondere die Kosten der Vermessung, Notarkosten, Grunderwerbsteuer sowie die Kosten der Grundbucheintragung.

 

An den jeweils äußeren Bereichen der zu vermessenden Grundstücke grenzt die Fläche unmittelbar an die Straße an. Für den dort verlaufenden Graben ist eine Grunddienstbarkeit zur Duldung und Unterhaltung des zu verrohrenden Grabens im Grundbuch einzutragen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Grundstücke sind im Anlagevermögen der Stadt Laubach mit einem Wert von 0,77 €/m² gebucht. Durch den Verkauf von insgesamt ca. 489 Quadratmetern entsteht ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von (489*(10,- € - 0,77 €)) = 4.513,47 €.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.