Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Freienseen
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Altenhainer Straße“
hier: - Abwägung über die vorgelegten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen
- Beschluss zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung
gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Vorlage
170/2012
Aktenzeichen
621.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der in Rede stehende Bereich ist im bislang wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Laubach (1995) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und liegt im sogenannten Außenbereich im Sinne § 35 BauGB.

 

Die bisherige bauliche Entwicklung erfolgte im Rahmen von Umnutzungen/ Erweiterungen weitgehend ungeregelt, so dass sich die heutige Grundstücksnutzung mit Landwirtschaft, Wohnen, Pferdehaltung/ Reithalle sehr heterogen darstellt, was ein deutliches Konfliktpotenzial in sich birgt.

Bauliche Entwicklungen und Umnutzungen sind (soweit sie nicht privilegiert sind) aufgrund der Außenbereichslage ausgeschlossen.

 

Die teilweise bebauten Grundstücke nordöstlich der geschlossenen Siedlungslage von Freienseen sollen in die Flächennutzungsplan-Darstellung (Mischbaufläche) miteinbezogen werden, um den Siedlungszusammenhang zu dokumentieren.

Auf der planungsrechtlichen Grundlage dessen soll alsdann mit dem Instrumentarium des Bebauungsplanes eine Sicherung der vorhandenen Gebäude/ Nutzungen und städtebauliche geordnete Weiterentwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden (differenzierte Festsetzung der zulässigen Nutzung, Festlegung überbaubarer Flächen und der Höhenentwicklung u.a.m.).

 

Auf Anregung des Regierungspräsidiums Gießen wurde in der Entwurfsfassung der FNP-Änderung (12/ 2011) der südwestliche Teil des Flurstückes 52 (Reiterhof) in die Darstellung der Mischbaufläche miteinbezogen. Die Darstellung der Wasserschutzzonen wurde gemäß der Angabe des RP Gießen korrigiert.

Nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB) bleibt die Änderung des Flächennutzungsplanes inhaltlich unverändert; der Umweltbericht bleibt gleichsam unverändert.

 

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Freienseen und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 – 18) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

 

(2)   Die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Umweltbericht bleiben nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB) im Ergebnis der Abwägung unverändert.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

(4)   Die festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen; auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.

 

(5)   Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

(6)   Der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB beizufügen.

Anlagen:

 

Kopie des Geltungsbereiches