Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Altenhainer Straße“
hier: - Abwägung über die vorgelegten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen
- Beschluss zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung
gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Begründung:
Der
in Rede stehende Bereich ist im bislang wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Laubach (1995) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und liegt im
sogenannten Außenbereich im Sinne § 35 BauGB.
Die
bisherige bauliche Entwicklung erfolgte im Rahmen von Umnutzungen/ Erweiterungen
weitgehend ungeregelt, so dass sich die heutige Grundstücksnutzung mit Landwirtschaft, Wohnen, Pferdehaltung/
Reithalle sehr heterogen darstellt, was ein deutliches Konfliktpotenzial in
sich birgt.
Bauliche
Entwicklungen und Umnutzungen sind (soweit sie nicht privilegiert sind) aufgrund
der Außenbereichslage ausgeschlossen.
Die
teilweise bebauten Grundstücke nordöstlich der geschlossenen Siedlungslage von
Freienseen sollen in die Flächennutzungsplan-Darstellung (Mischbaufläche)
miteinbezogen werden, um den Siedlungszusammenhang zu dokumentieren.
Auf
der planungsrechtlichen Grundlage dessen soll alsdann mit dem Instrumentarium
des Bebauungsplanes eine Sicherung der vorhandenen Gebäude/ Nutzungen und städtebauliche
geordnete Weiterentwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden (differenzierte
Festsetzung der zulässigen Nutzung, Festlegung überbaubarer Flächen und der
Höhenentwicklung u.a.m.).
Auf
Anregung des Regierungspräsidiums Gießen wurde in der Entwurfsfassung der FNP-Änderung
(12/ 2011) der südwestliche Teil des Flurstückes 52 (Reiterhof) in die Darstellung
der Mischbaufläche miteinbezogen. Die Darstellung der Wasserschutzzonen wurde
gemäß der Angabe des RP Gießen korrigiert.
Nach
Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u.
4 Abs. 2 BauGB) bleibt die Änderung des Flächennutzungsplanes inhaltlich unverändert;
der Umweltbericht bleibt gleichsam unverändert.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um
Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Freienseen und den
Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4
BauGB vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung
(Seite 1 – 18) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
(2)
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Umweltbericht bleiben nach Durchführung der
Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
im Ergebnis der Abwägung unverändert.
(3)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen fest; die zugehörige
Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
(4)
Die festgestellte
Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen;
auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
(5)
Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des
Flächennutzungsplanes wirksam.
(6)
Der Änderung des
Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB beizufügen.
Anlagen:
Kopie des Geltungsbereiches