Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Ruppertsburg
Bebauungsplan „Am Preßberg“
hier: - Abwägung über die Stellungahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahren
nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Abschluss des Verfahrens / Inkrafttreten
Vorlage
169/2012
Aktenzeichen
621.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Mit dem Bebauungsplan kann, wie bereits umfangreich erläutert,  in voll erschlossener Lagesituation, im Rahmen des vereinfachten Bauleitplanverfahrens die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine ergänzende Bebauung der Grundstücksfläche durch ein bis zwei Einfamilienhäuser geschaffen werden. Diesbezügliche Bauinteressenten liegen vor.

 

Im Rahmen der beiden Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeit und Behörden) wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die zu einer Änderung der Planinhalte (Festsetzungen) hätten führen müssen.

 

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen. Um Zustimmung wird gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Ruppertsburg und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Seite 1 – 10) als Stellungnahmen (Abwägung) der Stadt Laubach.

Der Bebauungsplan bleibt nach Durchführung der Entwurfsoffenlage (§ 3 Abs. 2  BauGB) und der Beteiligung der berührten Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) weitestgehend unverändert.

Es wird lediglich jeweils ein Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet (Zone IIIA) sowie im Hinblick auf den vorsorgenden Immissionsschutz (benachbarte landwirtschaftliche Scheune/ Gerätehalle) ergänzt.

 

(2)   Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgte nicht.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Am Preßberg“ im Stadtteil Ruppertsburg, einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung sowie die Begründung dazu.

(4)   Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Anlagen:

 

Kopie des Geltungsbereiches