Bebauungsplan „Am Preßberg“
hier: - Abwägung über die Stellungahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahren
nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Abschluss des Verfahrens / Inkrafttreten
Begründung:
Mit
dem Bebauungsplan kann, wie bereits umfangreich erläutert, in voll erschlossener Lagesituation, im Rahmen
des vereinfachten Bauleitplanverfahrens die bauplanungsrechtliche Voraussetzung
für eine ergänzende Bebauung der Grundstücksfläche durch ein bis zwei
Einfamilienhäuser geschaffen werden. Diesbezügliche Bauinteressenten liegen
vor.
Im
Rahmen der beiden Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeit und Behörden) wurden keine
Stellungnahmen vorgelegt, die zu einer Änderung der Planinhalte (Festsetzungen)
hätten führen müssen.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen. Um Zustimmung
wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Ortsbeirat Ruppertsburg und den Umwelt-, Bau-,
Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen
Beschlussempfehlungen (Seite 1 – 10) als Stellungnahmen (Abwägung) der Stadt
Laubach.
Der Bebauungsplan bleibt nach
Durchführung der Entwurfsoffenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der berührten
Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) weitestgehend unverändert.
Es wird lediglich jeweils ein Hinweis
auf die Lage im Wasserschutzgebiet (Zone IIIA) sowie im Hinblick auf den
vorsorgenden Immissionsschutz (benachbarte landwirtschaftliche Scheune/
Gerätehalle) ergänzt.
(2)
Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB erfolgte nicht.
(3) Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1
BauGB den Bebauungsplan „Am Preßberg“ im Stadtteil Ruppertsburg, einschließlich
der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung sowie die
Begründung dazu.
(4)
Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen:
Kopie des Geltungsbereiches