Begründung:
Die
Eheleute Katharina und Markus Habenicht sowie Frau Stefanie Riedel haben den
Antrag auf Erwerb einer Teilfläche aus dem Grundstück der Hessischen Landgesellschaft
Gemarkung Freienseen, Flur 10 Nr. 101/8 gestellt. Diese Fläche soll als Gartenland
sowie Obstbaumfläche genutzt werden. Entsprechend des rechtskräftigen Bebauungsplanes
ist diese Fläche als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Nach Rücksprache mit der
Unteren Naturschutzbehörde ist eine Nutzung als Gartenland und Obstbaumfläche
möglich.
Eine Bebauung ist nicht beabsichtigt. Sollte sich
entgegen der jetzigen rechtlichen Nutzungsmöglichkeit sowie der beabsichtigten
Nutzung eine Bebauungsmöglichkeit ergeben, wird eine entsprechende Nachzahlungsklausel
in dem abzuschließenden Kaufvertrag geregelt. Die Verpflichtung wird auf die
Zeit von 15 Jahren befristet; die Nachzahlungshöhe ist der Betrag zwischen dem
zukünftigen Bodenrichtwert und dem jetzigen Kaufpreis.
Bereits im Jahr 2005 wurde Herrn Riedel die westlich
des Verkaufsgrundstückes gelegene Fläche (Flurstück 101/7) ebenfalls zu einem
Preis von 2,50 €/m² veräußert.
Mit
Drucksache 113/2011 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Rückübertragung des
gesamten Grundstückes der Hessischen Landgesellschaft an die Stadt Laubach zur
Abwicklung des Bodenbevorratungsvertrages am 22.11.2011 zugestimmt. Ein entsprechender
Kaufvertrag ist noch nicht beurkundet. Durch die jetzige Kaufanfrage ist eine
Änderung des vorgenannten Beschlusses in der Weise notwendig, dass die
Teilfläche gemäß dieser Vorlage an die Antragsteller veräußert werden soll und
die verbleibende Restfläche an die Stadt Laubach übertragen wird.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt über den Ortsbeirat Freienseen den Antrag, der Haupt- und
Finanzausschuss möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laubach
beschließt, dem Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück der Hessischen
Landgesellschaft in der Gemarkung Freienseen, Flur 10, Flurstück 101/8 mit
einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1317 Quadratmetern an die
Eheleute Katharina und Markus Habenicht, wohnhaft Rinnstraße 40 sowie Frau
Stefanie Riedel, wohnhaft Rinnstraße 47, zuzustimmen. Die Lage des zu
veräußernden Grundstückes ergibt sich aus der beiliegenden Karte, in der die
Fläche rot markiert ist. Der Verkaufspreis liegt bei 2,50 € je Quadratmeter.
Die Käufer tragen alle im Zusammenhang mit diesem
Kaufvertrag anfallenden Kosten, insbesondere die Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer
sowie Notar- und Eintragungskosten.
Mit Beschluss des HFA vom 22.11.2011 –Drucksache
113/2011- wurde eine Rückübertragung des o.a. Grundstückes an die Stadt Laubach
beschlossen. Es wird einer Änderung des vorgenannten Beschlusses zugestimmt, so
dass die verbleibende Grundstücksfläche an die Stadt zurück übertragen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Grundstück befindet sich im Eigentum der Hessischen Landgesellschaft. Es entstehen
daher bei der Stadt keine direkten Einnahmen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
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Flurkarte