Begründung:
Herr
Daniel Kühn hat am 13.2.2012 den Erwerb des Grundstückes 87, Flur 6, Gemarkung
Wetterfeld beantragt. Dieses Grundstück liegt im Baugebiet Wetterfeld (Auf dem
Weinberg) und befindet sich im Eigentum der Hessischen Landgesellschaft. Für
den Verkauf ist entsprechend des Bodenbevorratungsvertrages zwischen der
Stadt und der HLG die Zustimmung der
Stadt zum Verkauf notwendig.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt über den Ortsbeirat Wetterfeld den Antrag, der Haupt- und
Finanzausschuss möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laubach
beschließt, dem Verkauf des Grundstückes 87, Flur 6, Gemarkung Wetterfeld mit
einer Größe von 579 m² von der Hessischen
Landgesellschaft an Herrn Daniel Kühn, wohnhaft Cervinusstraße 7, 35321 Laubach,
zuzustimmen. Die Hessische Landgesellschaft wird mit der Abwicklung des
Grundstücksverkaufes beauftragt.
Als Vertrag ist das vom Magistrat unter der Drucksache
112/2012 beschlossene Muster anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Grundstück befindet sich im Eigentum der Hessischen Landgesellschaft. Es entstehen
daher bei der Stadt keine direkten Einnahmen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
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Flurkarte