Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Heinz-Dieter Kraushaar, abläuft.
Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs.
2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Ruppertsburg hat in seiner
Sitzung am 12.01.2012 Herrn Heinz-Dieter Kraushaar als Ortsgerichtsvorsteher einstimmig
vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Herrn Heinz-Dieter Kraushaar gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Ruppertsburg den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Heinz-Dieter Kraushaarl gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung
des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium
des Amtsgerichtes Gießen, vor.