Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
141/2012
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Heinz-Dieter Kraushaar, abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Ruppertsburg hat in seiner Sitzung am 12.01.2012 Herrn Heinz-Dieter Kraushaar als Ortsgerichtsvorsteher einstimmig vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Herrn Heinz-Dieter Kraushaar gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Ruppertsburg den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Heinz-Dieter Kraushaarl gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.