Begründung:
Mit dem Kommunalen Rettungsschirm Hessen gibt es eine
Teilentschuldung für Kommunen mit überdurchschnittlich schlechter Haushaltslage
gegen die verbindliche Verpflichtung zur Haushaltssanierung.
Die Stadt Laubach gehört zu den 102 hessischen
Kommunen, die die Kriterien einer überdurchschnittlich schlechten Haushaltslage
erfüllen.
Bgm Klug und MOR Weicker haben am 11.01.2012 deshalb
an einer Informationsveranstaltung des HSGB in Buseck teilgenommen. Erste
Einzelheiten zur Thematik sind in der Anlage beigefügt.
Um an dem weiteren Verfahren teilnehmen zu können, ist
es zunächst notwendig, dass die Stadtverordnetenversammlung die Grundzüge des
Schutzschirmes zur Kenntnis nimmt und den Magistrat mit der Prüfung über eine
mögliche Teilnahme beauftragt verbunden mit der Vorbereitung eines
Rahmenvertrages.
Nach Vorlage des Prüfungsergebnisses entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung verbindlich über die Teilnahme. Für die
verbindliche Entscheidung ist laut Rahmenvereinbarung eine Zustimmung der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
erforderlich. Der HSGB empfiehlt, eine möglichst breite Mehrheit anzustreben,
in der Regel zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Beschlussantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Grundzüge
des Schutzschirmes zur Kenntnis und beauftragt den Magistrat, die Teilnahme
umfassend zu prüfen und einen Rahmenvertrag vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Präsentation HSGB vom 11.01.2012