Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Prüfauftrag an den Magistrat zum möglichen Beitritt zum Kommunalen Rettungsschirm Hessen
Vorlage
134/2012
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Mit dem Kommunalen Rettungsschirm Hessen gibt es eine Teilentschuldung für Kommunen mit überdurchschnittlich schlechter Haushaltslage gegen die verbindliche Verpflichtung zur Haushaltssanierung.

 

Die Stadt Laubach gehört zu den 102 hessischen Kommunen, die die Kriterien einer überdurchschnittlich schlechten Haushaltslage erfüllen.

 

Bgm Klug und MOR Weicker haben am 11.01.2012 deshalb an einer Informationsveranstaltung des HSGB in Buseck teilgenommen. Erste Einzelheiten zur Thematik sind in der Anlage beigefügt.

 

Um an dem weiteren Verfahren teilnehmen zu können, ist es zunächst notwendig, dass die Stadtverordnetenversammlung die Grundzüge des Schutzschirmes zur Kenntnis nimmt und den Magistrat mit der Prüfung über eine mögliche Teilnahme beauftragt verbunden mit der Vorbereitung eines Rahmenvertrages.

 

Nach Vorlage des Prüfungsergebnisses entscheidet die Stadtverordnetenversammlung verbindlich über die Teilnahme. Für die verbindliche Entscheidung ist laut Rahmenvereinbarung eine Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Der HSGB empfiehlt, eine möglichst breite Mehrheit anzustreben, in der Regel zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Grundzüge des Schutzschirmes zur Kenntnis und beauftragt den Magistrat, die Teilnahme umfassend zu prüfen und einen Rahmenvertrag vorzubereiten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Präsentation HSGB vom 11.01.2012