Begründung:
Die
Eheleute Susan und Arnd Heller haben am 11.1.2012 den Erwerb des Grundstückes
121, Flur 6, Gemarkung Wetterfeld beantragt. Dieses Grundstück liegt im Baugebiet
Wetterfeld (Auf dem Weinberg) und befindet sich im Eigentum der Hessischen
Landgesellschaft. Für den Verkauf ist entsprechend des Bodenbevorratungsvertrages
zwischen der Stadt und der HLG die
Zustimmung der Stadt zum Verkauf notwendig.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laubach
beschließt, dem Verkauf des Grundstückes 121, Flur 6, Gemarkung Wetterfeld mit
einer Größe von 619 m² von der
Hessischen Landgesellschaft an die Eheleute Susan und Arnd Heller, zuzustimmen.
Die Hessische Landgesellschaft wird mit der Abwicklung des Grundstücksverkaufes
beauftragt.
Als Vertrag ist das vom Magistrat unter der Drucksache
112/2012 beschlossene Muster anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Grundstück befindet sich im Eigentum der Hessischen Landgesellschaft. Es entstehen
daher bei der Stadt keine direkten Einnahmen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.