Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluß eines Wegenutzungsvertrages mit der OVAG - Energieversorgungsnetz-
Vorlage
130/2012
Aktenzeichen
811.22
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Wegenutzungsvertrag berechtigt die OVAG innerhalb der Kommune das Energieversorgungsnetz zu betreiben und verpflichtet sie, jeden Verbraucher an dieses Verteilnetz anzuschließen. Als Gegenleistung erhalten die Kommunen von der OVAG als Entgelt die Konzessionsabgabe. Die im Vertrag vereinbarte Konzessionsabgabe entspricht dem höchstmöglich zulässigen Betrag nach der Konzessionsabgabenverordnung.

 

Die OVAG betreibt seit über 100 Jahren die Energieversorgungsnetze in der Region und versorgte in dieser Zeit die Städte  und Gemeinden in Oberhessen zuverlässig mit Strom und auch in vielen Gegenden mit Wasser. Die OVAG steht im Eigentum der drei Landkreise Wetterau, Vogelsberg und Gießen; so dass alle Gewinne der OVAG den genannten Kreisen und damit ausschließlich  den Menschen in der Region zugutekommen. Unter anderem wird innerhalb des Konzerns der gesamte öffentliche Personennahverkehr im Kreisgebiet organisiert und auch finanziert. In den vergangen Jahren hat sich die OVAG zu einem modernen und umweltfreundlichen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Im Bereich der regenerativen Energieerzeugung leistet die OVAG – Gruppe mit 53 Windkraftanlage, dem umfassenden Photovoltaikengagement, Betrieb eines Wasserkraftwerkes und mit modernsten Wärmedienstleistungen (u.a. BHKW`s auf Holzhackschnitzelbasis) einen wichtigen Beitrag zum regionalen Umweltschutz. Auch die unentgeltlichen Energieeffizienzangebote der oberhessischen Energieagentur, als Angebot an die Bevölkerung im Versorgungsgebiet, trägt hierzu bei. Neben dem gemeinnützigen, kulturellen und regionalen Engagement ist die OVAG für die Kommunen im Versorgungsgebiet ein fachlich versierter Ansprechpartner für kommunale energetische Serviceangebote. Der Abschluss des Wegenutzungsvertrages ist daher für die weitere gute Kooperation mit der Kommune eine unverzichtbare Voraussetzung die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen.

 

Der Wegenutzungsvertrag wurde über ein Jahr mit kommunalen Vertretern verhandelt und vom HSGB als vorteilhaft für die Kommune beurteilt. Der Wegenutzungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren, um durch eine langfristige Investitionsstrategie des Versorgers eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. In folgenden Punkten stellt der Wegenutzungsvertrag im Vergleich zum jetzigen Wegenutzungsvertrag Verbesserungen dar.

 

  • Die Folgekostenregelung ist sehr vorteilhaft, da die OVAG nach dem 10. Jahr alle Kosten einer Leitungsverlegung trägt, auch wenn sie durch die Kommune veranlasst wurde.
  • Die OVAG zahlt jeweils die gesetzlich zulässigen Höchstsätze der Konzessionsabgabe.
  • Die OVAG zahlt die Konzessionsabgabe monatlich aus, was einen Zinsvorteil für die Kommune darstellt.
  • Die OVAG gewährt der Kommune einen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf die Netznutzungsentgelte der in Niederspannung belieferten Abnahmestellen.
  • Die OVAG gewährt bei der Inanspruchnahme von gemeindlichen Grundstücken (z.B. Bau von Trafostationen in Neubaugebieten) der Kommune ein Wahlrecht, ob sie die Inanspruchnahme entschädigt oder die Grundstücksteile entgeltlich zum Eigentum erwirbt.
  • Der Kommune wurden umfangreiche Mitbestimmungsrechte bei Baumaßnahmen am Verteilernetz eingeräumt.
  • Die OVAG gewährt den Kunden im Versorgungsgebiet eine unentgeltliche Energieberatung durch die oberhessische Energieagentur (www.oberhessische-energieagentur.de).
  • Die OVAG richtet einen kommunalen Energiesparfonds für Laubach ein, aus dem die Kommune eigenverantwortlich Aktionen im Energiesparbereich finanzieren können.

 

Überschüsse aus den energiewirtschaftlichen Aktivitäten der OVAG kommen den kommunalen Gebietskörperschaften mittelbar über die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs im Versorgungsgebiet sowie die Ausschüttung über den ZOV an die Landkreise zu Gute.

 

Einzelheiten zu dem Wegenutzungsvertrag entnehmen Sie bitte dem beigefügten Vertragsentwurf.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der OVAG – Energieversorgungsnetz – in der vorliegenden Fassung für die Dauer von 20 Jahren zu.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Vertragsentwurf Wegenutzung