Begründung:
Der Wegenutzungsvertrag berechtigt die OVAG innerhalb
der Kommune das Energieversorgungsnetz zu betreiben und verpflichtet sie, jeden
Verbraucher an dieses Verteilnetz anzuschließen. Als Gegenleistung erhalten die
Kommunen von der OVAG als Entgelt die Konzessionsabgabe. Die im Vertrag
vereinbarte Konzessionsabgabe entspricht dem höchstmöglich zulässigen Betrag
nach der Konzessionsabgabenverordnung.
Die OVAG betreibt seit über 100 Jahren die
Energieversorgungsnetze in der Region und versorgte in dieser Zeit die
Städte und Gemeinden in Oberhessen
zuverlässig mit Strom und auch in vielen Gegenden mit Wasser. Die OVAG steht im
Eigentum der drei Landkreise Wetterau, Vogelsberg und Gießen; so dass alle
Gewinne der OVAG den genannten Kreisen und damit ausschließlich den Menschen in der Region zugutekommen.
Unter anderem wird innerhalb des Konzerns der gesamte öffentliche Personennahverkehr
im Kreisgebiet organisiert und auch finanziert. In den vergangen Jahren hat
sich die OVAG zu einem modernen und umweltfreundlichen Dienstleistungsunternehmen
entwickelt. Im Bereich der regenerativen Energieerzeugung leistet die OVAG –
Gruppe mit 53 Windkraftanlage, dem umfassenden Photovoltaikengagement, Betrieb
eines Wasserkraftwerkes und mit modernsten Wärmedienstleistungen (u.a. BHKW`s
auf Holzhackschnitzelbasis) einen wichtigen Beitrag zum regionalen
Umweltschutz. Auch die unentgeltlichen Energieeffizienzangebote der
oberhessischen Energieagentur, als Angebot an die Bevölkerung im
Versorgungsgebiet, trägt hierzu bei. Neben dem gemeinnützigen, kulturellen und
regionalen Engagement ist die OVAG für die Kommunen im Versorgungsgebiet ein
fachlich versierter Ansprechpartner für kommunale energetische Serviceangebote.
Der Abschluss des Wegenutzungsvertrages ist daher für die weitere gute
Kooperation mit der Kommune eine unverzichtbare Voraussetzung die bisherige
erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der Wegenutzungsvertrag wurde über ein Jahr mit
kommunalen Vertretern verhandelt und vom HSGB als vorteilhaft für die Kommune
beurteilt. Der Wegenutzungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren, um durch
eine langfristige Investitionsstrategie des Versorgers eine hohe
Versorgungsqualität sicherzustellen. In folgenden Punkten stellt der
Wegenutzungsvertrag im Vergleich zum jetzigen Wegenutzungsvertrag Verbesserungen
dar.
- Die Folgekostenregelung ist
sehr vorteilhaft, da die OVAG nach dem 10. Jahr alle Kosten einer
Leitungsverlegung trägt, auch wenn sie durch die Kommune veranlasst wurde.
- Die OVAG zahlt jeweils die
gesetzlich zulässigen Höchstsätze der Konzessionsabgabe.
- Die OVAG zahlt die
Konzessionsabgabe monatlich aus, was einen Zinsvorteil für die Kommune
darstellt.
- Die OVAG gewährt der
Kommune einen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf die Netznutzungsentgelte
der in Niederspannung belieferten Abnahmestellen.
- Die OVAG gewährt bei der
Inanspruchnahme von gemeindlichen Grundstücken (z.B. Bau von
Trafostationen in Neubaugebieten) der Kommune ein Wahlrecht, ob sie die
Inanspruchnahme entschädigt oder die Grundstücksteile entgeltlich zum
Eigentum erwirbt.
- Der Kommune wurden
umfangreiche Mitbestimmungsrechte bei Baumaßnahmen am Verteilernetz
eingeräumt.
- Die OVAG gewährt den Kunden
im Versorgungsgebiet eine unentgeltliche Energieberatung durch die
oberhessische Energieagentur (www.oberhessische-energieagentur.de).
- Die OVAG richtet einen
kommunalen Energiesparfonds für Laubach ein, aus dem die Kommune
eigenverantwortlich Aktionen im Energiesparbereich finanzieren können.
Überschüsse aus den energiewirtschaftlichen
Aktivitäten der OVAG kommen den kommunalen Gebietskörperschaften mittelbar über
die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs im Versorgungsgebiet sowie die
Ausschüttung über den ZOV an die Landkreise zu Gute.
Einzelheiten zu dem Wegenutzungsvertrag entnehmen Sie
bitte dem beigefügten Vertragsentwurf.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss
eines Wegenutzungsvertrages mit der OVAG – Energieversorgungsnetz – in der
vorliegenden Fassung für die Dauer von 20 Jahren zu.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Vertragsentwurf Wegenutzung