Betreff
Gewährung einer Bürgschaft für den Umbau der Mutter-Kind-Klinik in Laubach zu Gunsten der Perspektiven gGmbH - 100%ige Tochtergesellschaft der AWO - Hessen Süd
Vorlage
128/2012
Aktenzeichen
924.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 24.11.2011 der AWO Hessen Süd eine Bürgschaft in Höhe von 500.000 € zum Umbau der Mutter-Kind-Klinik, Laubach, gewährt.

Mit email vom 27.12.2011 hat die AWO Hessen Süd auf Anforderung der Verwaltung den Bewilligungsbescheid des Bundes vom 06.12.2011 über einen Bundeszuschuss in Höhe von 448.200 € erhalten. Adressat des Zuwendungsbescheides ist die AWO Perspektiven gGmbH. Der Verwaltung wurden damals Antragsunterlagen vorgelegt, in denen als Adressat die AWO Hessen – Süd genannt wurden.

 

Um formell den Bürgschaftsbeschluss ordnungsgemäß fassen zu können, ist es notwendig, den Beschuss vom 24.11.2011 dahingehend zu ergänzen, dass

 

1.    nach wie vor zu Gunsten der AWO Hessen Süd eine Bürgschaft für das Darlehen bei der Sparkasse Laubach-Hungen in Höhe von 350.000 €

2.    und zu Gunsten der Perspektiven gGmbH zwecks Absicherung des Bundeszuschusses eine Bürgschaft in Höhe von 150.000 €

 

beschlossen wird.

 

An der Gesamthöhe der Bürgschaft ändert sich damit nichts. Während die Bürgschaft in Höhe von 350.000 € auf 20 Jahre befristet ist, ist die Bürgschaft für die Absicherung des Bundeszuschusses auf 25 Jahre befristet.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ergänzung zu dem Beschluss vom 24.11.2011 Beschussvorlage Nr. 100/2011 der Perspektiven gGmbH, 60388 Frankfurt am Main, Borsigallee 19, für die Absicherung von Bundesmittel zum Umbau der Mutter-Kind-Klinik Laubach, eine Bürgschaft in Höhe von 150.000 € zu gewähren. Gleichzeitig reduziert sich die Bürgschaft zu Gunsten der AWO Hessen – Süd um 150.000 € auf nunmehr 350.000 €.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Kopie des Bewilligungsbescheides des Bundes