Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
24.11.2011 der AWO Hessen Süd eine Bürgschaft in Höhe von 500.000 € zum Umbau
der Mutter-Kind-Klinik, Laubach, gewährt.
Mit email vom 27.12.2011 hat die AWO Hessen Süd auf
Anforderung der Verwaltung den Bewilligungsbescheid des Bundes vom 06.12.2011
über einen Bundeszuschuss in Höhe von 448.200 € erhalten. Adressat des
Zuwendungsbescheides ist die AWO Perspektiven gGmbH. Der Verwaltung wurden
damals Antragsunterlagen vorgelegt, in denen als Adressat die AWO Hessen – Süd
genannt wurden.
Um formell den Bürgschaftsbeschluss ordnungsgemäß
fassen zu können, ist es notwendig, den Beschuss vom 24.11.2011 dahingehend zu
ergänzen, dass
1.
nach wie vor zu
Gunsten der AWO Hessen Süd eine Bürgschaft für das Darlehen bei der Sparkasse
Laubach-Hungen in Höhe von 350.000 €
2.
und zu Gunsten
der Perspektiven gGmbH zwecks Absicherung des Bundeszuschusses eine Bürgschaft
in Höhe von 150.000 €
beschlossen wird.
An der Gesamthöhe der Bürgschaft ändert sich damit
nichts. Während die Bürgschaft in Höhe von 350.000 € auf 20 Jahre befristet
ist, ist die Bürgschaft für die Absicherung des Bundeszuschusses auf 25 Jahre
befristet.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in
Ergänzung zu dem Beschluss vom 24.11.2011 Beschussvorlage Nr. 100/2011 der
Perspektiven gGmbH, 60388 Frankfurt am Main, Borsigallee 19, für die
Absicherung von Bundesmittel zum Umbau der Mutter-Kind-Klinik Laubach, eine
Bürgschaft in Höhe von 150.000 € zu gewähren. Gleichzeitig reduziert sich die
Bürgschaft zu Gunsten der AWO Hessen – Süd um 150.000 € auf nunmehr 350.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Kopie des Bewilligungsbescheides des Bundes