Betreff
Ankündigungsbeschluss zur 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2012
Vorlage
119/2011
Aktenzeichen
815.00
Art
Beschlussvorlage

Mit der 5. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung soll die Frischwassergebühr von derzeit 1,97 €/m³ auf einen Betrag zwischen 2,00 und 2,10 €/m³ rückwirkend zum 01.01.2012 angehoben werden.

 

Erst zum 01.01.2011 wurde die Frischwassergebühr auf 1,97 €/m³ erhöht. Dieser Gebührenkalkulation lag ein Jahresabsatz in Höhe von ca. 445.000 m³ zu Grunde. Die Verbrauchsabrechnung 2010 hat jedoch lediglich einen Jahresverbrauch von 414.965 m³ erbracht. Die Folge davon ist ein erneuter Jahresverlust von ca. 58.095 € der innerhalb von 5 Wirtschaftsjahren auszugleichen ist.

Diese sogenannte Verlustabdeckung durch die Stadtkasse wird sich mittelfristig wie folgt entwickeln:

 

            2011:    77.500 €

            2012     77.300 €

            2013:  100.900 €

            2014:  402.900 €

 

In 2014 ist erstmals die Verlustabdeckung aus dem Bäderbetrieb auszugleichen.

 

Die negativen Betriebsergebnisse aus dem Eigenbetrieb belasten zukünftige Haushalte der Stadt. Da die Stadt zu den Kommunen gehört, die auch in der mittelfristigen Finanzplanung Defizite ausweisen muss, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Die Kommunalaufsicht ist gezwungen, von solchen Kommunen ausgeglichene Gebührenhaushalte zu fordern.

 

Die Ursache für den deutlich ansteigenden Gebührenbedarf liegt in den zurückgehenden Verbrauchszahlen. Eine vorläufige Gebührenbedarfsberechnung fügen wir in der Anlage bei.

 

Grund für die zurückgehenden Verbrauchsmengen ist in erster Linie der demographische Wandel mit den zurückgehenden Einwohnerzahlen und der veränderten Altersstruktur in der Bevölkerung. Die Folgen des demographischen Wandels werden seit Jahren publiziert und treten jetzt auch in Laubach mit entsprechender Wirkung ein. Die Bevölkerungsprognose für Laubach geht im Jahre 2020 lediglich noch von 9.300 Einwohnern aus. Übertragen auf die Verbrauchsmenge bedeutet dies, dass jährlich ca. 18.000 m³ weniger Wasser verbraucht wird.

 

Die Gebührenerhöhung ist Bestandteil des HauSiKo. Um die rückwirkende Gebührenerhöhung sicher zu stellen, ist ein Ankündigungsbeschluss notwendig. Weitere Beratungen erfolgen in der 1. Sitzungsrunde des Jahres 2012.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Die Betriebsleitung stellt über den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2000:

 

  1. Die Gebühr für einen m³ Frischwasser wird zum 01.01.2012 zwischen 2,00 €/m³ und 2,10 €/m³ neu festgelegt. Die Betriebsleitung wird beauftragt eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der Verbrauchszahlen 2011 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 vorläufige Gebührenkalkulation