Mit der 5. Änderungssatzung
der Wasserversorgungssatzung soll die Frischwassergebühr von derzeit 1,97 €/m³
auf einen Betrag zwischen 2,00 und 2,10 €/m³ rückwirkend zum 01.01.2012
angehoben werden.
Erst zum 01.01.2011 wurde
die Frischwassergebühr auf 1,97 €/m³ erhöht. Dieser Gebührenkalkulation lag ein
Jahresabsatz in Höhe von ca. 445.000 m³ zu Grunde. Die Verbrauchsabrechnung
2010 hat jedoch lediglich einen Jahresverbrauch von 414.965 m³ erbracht. Die
Folge davon ist ein erneuter Jahresverlust von ca. 58.095 € der innerhalb von 5
Wirtschaftsjahren auszugleichen ist.
Diese sogenannte
Verlustabdeckung durch die Stadtkasse wird sich mittelfristig wie folgt
entwickeln:
2011: 77.500 €
2012 77.300 €
2013: 100.900 €
2014: 402.900 €
In 2014 ist erstmals die
Verlustabdeckung aus dem Bäderbetrieb auszugleichen.
Die negativen
Betriebsergebnisse aus dem Eigenbetrieb belasten zukünftige Haushalte der
Stadt. Da die Stadt zu den Kommunen gehört, die auch in der mittelfristigen
Finanzplanung Defizite ausweisen muss, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Die Kommunalaufsicht ist gezwungen, von solchen Kommunen ausgeglichene Gebührenhaushalte
zu fordern.
Die Ursache für den deutlich
ansteigenden Gebührenbedarf liegt in den zurückgehenden Verbrauchszahlen. Eine
vorläufige Gebührenbedarfsberechnung fügen wir in der Anlage bei.
Grund für die zurückgehenden
Verbrauchsmengen ist in erster Linie der demographische Wandel mit den
zurückgehenden Einwohnerzahlen und der veränderten Altersstruktur in der
Bevölkerung. Die Folgen des demographischen Wandels werden seit Jahren
publiziert und treten jetzt auch in Laubach mit entsprechender Wirkung ein. Die
Bevölkerungsprognose für Laubach geht im Jahre 2020 lediglich noch von 9.300 Einwohnern
aus. Übertragen auf die Verbrauchsmenge bedeutet dies, dass jährlich ca. 18.000
m³ weniger Wasser verbraucht wird.
Die Gebührenerhöhung ist
Bestandteil des HauSiKo. Um die rückwirkende Gebührenerhöhung sicher zu
stellen, ist ein Ankündigungsbeschluss notwendig. Weitere Beratungen erfolgen
in der 1. Sitzungsrunde des Jahres 2012.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die Betriebsleitung stellt über den Magistrat den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 5. Änderung der
Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2000:
- Die Gebühr für einen m³
Frischwasser wird zum 01.01.2012 zwischen 2,00 €/m³ und 2,10 €/m³ neu
festgelegt. Die Betriebsleitung wird beauftragt eine aktuelle
Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der Verbrauchszahlen 2011 zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
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