Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2012 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 30.09.2011 abschließend festgestellt.
Gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom
Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 15.11.2011 der
Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den
einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem.
§ 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in
öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den
Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
(Klug)
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den
Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss
sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2012
zu. Der Haushaltsplan wird
a)
im
Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 11.640.671,00
EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 14.439.805,00
EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.500,00
EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,00
EUR
mit einem Fehlbedarf von 2.797.934,00 EUR
b)
im
Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -
2.361.354,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 542.600,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.375.300,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 830.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 567.935,00 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf von 2.931.989,00 EUR
festgesetzt. Weiterhin nimmt die
Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2015
Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2012 – Entwurf (liegt bereits vor);
Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2012;
Gesamtergebnis- u. Gesamtfinanzhaushalt 2012;
Haushaltssatzung 2012;