Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit -plan 2012 und Anlagen
Vorlage
118/2011
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2012 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 30.09.2011 abschließend festgestellt.

 

Gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 15.11.2011 der Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

(Klug)
Bürgermeister

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 zu. Der Haushaltsplan wird

 

 

a)    im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    11.640.671,00 EUR                                          

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       14.439.805,00 EUR                                                 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                             1.500,00 EUR                                                                                                                                          

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                   300,00 EUR              

 

mit einem Fehlbedarf von                                                           2.797.934,00 EUR                                                 

 

b)    im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                   - 2.361.354,00 EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     542.600,00 EUR              

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 1.375.300,00 EUR                                          

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                  830.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                567.935,00 EUR

 

mit einem Finanzmittelfehlbedarf von                                          2.931.989,00 EUR     

 

 

festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2015 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2012 – Entwurf  (liegt bereits vor);

Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2012;

Gesamtergebnis- u. Gesamtfinanzhaushalt 2012;

Haushaltssatzung 2012;