hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Laubach I
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.11.2011 hat der Präsident des Amtsgerichtes
Gießen mitgeteilt, dass die nunmehr insgesamt zwanzigjährige Amtszeit des
bisherigen Ortsgerichtsvorstehers, Herrn Claus Spandau, zum 30.11.2011 abläuft
und umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person vorzuschlagen
ist.
Gemäß § 7 Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben
abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung von
Herrn Peter Klug gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Bürgermeister Peter Klug gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die
Besetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I dem
Präsidenten des Amtsgerichtes vor.