Betreff
Ortsgerichtswesen,
hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Laubach I
Vorlage
115/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

Mit Schreiben vom 01.11.2011 hat der Präsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt, dass die nunmehr insgesamt zwanzigjährige Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsvorstehers, Herrn Claus Spandau, zum 30.11.2011 abläuft und umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person vorzuschlagen ist.

Gemäß § 7 Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Peter Klug gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Bürgermeister Peter Klug gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach I dem Präsidenten des Amtsgerichtes vor.