Begründung:
Gem. Erlass ist von Kommunen die in ihrer Haushaltsführung
ein anhaltendes Defizit ausweisen ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem
Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung vorzulegen.
Die Verfügung der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2011
haben alle Stadtverordnete in Kopie erhalten.
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage die
Fortschreibung des HauSiKo 2012 erarbeitet und Vorschläge zur Verbesserung der
finanziellen Situation der Stadt Laubach vorgelegt.
Um eine „haushaltslose Zeit“ wie zu Beginn 2010 zu
vermeiden, wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-
und Sozialausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Umwelt-, Bau-,
Planungs- und Verkehrsausschuss nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung
des Konsolidierungskonzeptes für das Wirtschaftsjahr 2012 und beauftragt den
Magistrat mit der Umsetzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
HauSiKo.
Die
endgültigen Auswirkungen werden nach Abschluss der Beratungen dargestellt.
Anlagen:
Fortschreibung HauSiko 2012