Betreff
Rückübertragung von Grundstücken der HLG (Bodenbevorratungsmaßnahmen) in der Kernstadt und Freienseen
Vorlage
113/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 
Die im beigefügten Kaufvertrag genannten Grundstücke wurden im Rahmen der Bodenbevorratungsmaßnahmen für das Wohnbaugebiet “Hinterm Alten Loh - Das Alte Loh” in Laubach-Freienseen bzw. für das Baugebiet „Röden/Eselshohl, 2. BA“ in Laubach im Auftrag der Stadt Laubach durch die Hessische Landgesellschaft mbH erworben.
Nach Abschluss der Bodenbevorratungsmaßnahmen sollen die Grundstücke nunmehr auf die Stadt Laubach übertragen werden. Die Fläche Gemarkung Freienseen Flur 10 Nr. 101/8 ist im Bebauungsplan Nr. 5.1 „Hinterm Alten Loh – Das Alte Loh“, 1. Änderung, als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.

Mit der Übertragung der entsprechenden Flächen an die Stadt Laubach sind die Bodenbevorratungsmaßnahmen abgeschlossen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Rückübertragung von Flächen aus den Bodenbevorratungsmaßnahmen Laubach „Röden/Eselshohl 2.BA“ sowie Freienseen „Hinterm Alten Loh – Das Alte Loh“ entsprechend des beigefügten Kaufvertrages.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Kaufpreis wurde von der Stadt Laubach bereits im Rahmen der bestehenden Bodenbevorratungsmaßnahme erbracht. Von der Stadt Laubach sind die Kosten der Durchführung des Vertrages, insbesondere die Notarkosten, Grunderwerbsteuer sowie Kosten der Eintragung im Grundbuch zu tragen.

Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 2.000,- € sind im Nachtragshaushalt 2012 unter der Haushaltsstelle 11.1.10/110.830030 bereitzustellen.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

  • Vertragsentwurf zur Rückübertragung
  • Flurkarten der betroffenen Flurstücke