Begründung:
Die im beigefügten
Kaufvertrag genannten Grundstücke wurden im Rahmen der Bodenbevorratungsmaßnahmen
für das Wohnbaugebiet “Hinterm Alten Loh - Das Alte Loh” in Laubach-Freienseen
bzw. für das Baugebiet „Röden/Eselshohl, 2. BA“ in Laubach im Auftrag der Stadt
Laubach durch die Hessische Landgesellschaft mbH erworben.
Nach Abschluss der
Bodenbevorratungsmaßnahmen sollen die Grundstücke nunmehr auf die Stadt Laubach
übertragen werden. Die Fläche Gemarkung Freienseen Flur 10 Nr. 101/8 ist im
Bebauungsplan Nr. 5.1 „Hinterm Alten Loh – Das Alte Loh“, 1. Änderung, als Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
dargestellt.
Mit der Übertragung der
entsprechenden Flächen an die Stadt Laubach sind die Bodenbevorratungsmaßnahmen
abgeschlossen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag, der Haupt- und
Finanzausschuss möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die
Rückübertragung von Flächen aus den Bodenbevorratungsmaßnahmen Laubach
„Röden/Eselshohl 2.BA“ sowie Freienseen „Hinterm Alten Loh – Das Alte Loh“
entsprechend des beigefügten Kaufvertrages.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Kaufpreis wurde von der Stadt Laubach bereits im Rahmen der bestehenden Bodenbevorratungsmaßnahme
erbracht. Von der Stadt Laubach sind die Kosten der Durchführung des Vertrages,
insbesondere die Notarkosten, Grunderwerbsteuer sowie Kosten der Eintragung im
Grundbuch zu tragen.
Die
hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 2.000,- € sind im Nachtragshaushalt 2012
unter der Haushaltsstelle 11.1.10/110.830030 bereitzustellen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
- Vertragsentwurf zur
Rückübertragung
- Flurkarten der betroffenen
Flurstücke