Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Ruppertsburg
Bebauungsplan "Am Preßberg"
hier: - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
- Durchführung des Bauleitverfahrens nach § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB
Vorlage
076/2011
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan kann, in voll erschlossener Lagesituation, im Rahmen des vereinfachten Bauleitplanverfahrens die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine ergänzende Bebauung der Grundstücksfläche durch 1 ggf. 2 Einfamilienhäuser geschaffen werden. Diesbezügliche Bauinteressen aus dem Stadtteil Ruppertsburg liegen vor.

Der Grundstückseigentümer hat sich zur Tragung der Planungskoten verpflichtet, so dass der Stadt Laubach keine Kosten entstehen.

Vor dem Hintergrund des Vorgenannten wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen und um Zustimmung gebeten.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Preßberg“, im Stadtteil Ruppertsburg.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,3 ha am östlichen Rand der Wohnortslage von Ruppertsburg und umfasst Flur 5, Flurstück 4/5 in der Gemarkung Ruppertsburg.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(2)  Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine ergänzende Wohnbebauung geschaffen werden.

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Laubach (1995) entwickelt.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.


Anlagen:

Übersichtskarte