Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Altenhainer Straße"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB
Begründung:
Der
vorgenannte Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Laubach
(1995) als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im sogenannten
Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB.
Die
bisherige bauliche Entwicklung erfolgte, weitgehend ungeregelt, im Rahmen von
Umnutzungen / Erweiterungen, so dass sich die heutige Grundstücksnutzung mit Landwirtschaft, Wohnen, Pferdehaltung /
Reithalle sehr heterogen darstellt, welches ein deutliches Konfliktpotenzial
in sich birgt.
Bauliche
Entwicklungen und Umnutzungen sind (soweit sie nicht privilegiert sind) aufgrund
der Außenbereichslage ausgeschlossen.
Die
teilweise bebauten Grundstücke nordöstlich der geschlossenen Siedlungslage von
Freienseen sollen in die Flächennutzungsplan-Darstellung einer Mischbaufläche
miteinbezogen werden, um den Siedlungszusammenhang zu dokumentieren.
Auf
der planungsrechtlichen Grundlage soll dann, mit dem Instrumentarium des Bebauungsplanes,
eine Sicherung der vorhandenen Gebäude / Nutzungen und städtebaulich geordneten
Weiterentwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden (differenzierte
Festsetzung der zulässigen Nutzung, Festlegung überbaubarer Flächen und der Höhenentwicklung
u.a.m.).
Die
Flächennutzungsplanänderung liegt gemäß des Vorgenannten im Interesse der Stadt
Laubach sowie eines Grundstückseigentümers, der die gesamten Kosten für die
FNP-Änderung trägt.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen und um Zustimmung
gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
eines Änderungsplanes zum wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Laubach im
Bereich „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen.
(2)
Ziel der Änderung
ist die Bereitstellung der planungsrechtlichen Grundlage für die Schaffung
einer städtebaulichen Ordnung (Sicherung der vorhandenen, unterschiedlichen
Nutzungen mit geringfügigen Erweiterungsoptionen) im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan).
(3)
Nach § 2 Abs. 4
BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung zur
FNP-Änderung durchzuführen.
(4)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
(5)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.
Anlagen:
Übersichtskarten