Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Fernwärme-Gestattungsvertrages mit der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
Vorlage
058/2011
Aktenzeichen
811.22
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Energiewerk Laubach hat den Kontakt zu dem Unternehmen aus Dinslaken hergestellt, nach dem die Verhandlungen mit der OVAG nicht zum Abschluss geführt haben.

Lt. Angabe des Vertragspartners betragen die Gesamtinvestitionen in ein Wärmeversorgungsnetz in Laubach ca. 1,5 Mio EURO. Das Unternehmen wird nicht wie ursprünglich von der OVAG vorgesehen, keine Beteiligung am Energiewerk Laubach anstreben.

Es sollen im Energiewerk ca. 4,7 MW an Heizenergie erzeugt werden, wovon ca. 4,3 Mio MW an die Verbraucher abgegeben werden sollen.

 

Folgende Verbraucher streben einen Anschluss an das Fernwärmenetz an:

 

·        Sparkasse

·        Grundschule

·        Fa. Winter

·        Fa Dexion (bereits angeschlossen)

·        Laubach Kolleg

·        Die Stadt (Rathaus, Feuerwehr, Jugendzentrum)

·        BG Chemie

 

 

Offen ist zurzeit, ob auch das Oberhessische Diakoniezentrum anschließen kann. Hierzu wird es in den nächsten Wochen weitere Gespräche geben. Privathaushalte, die an der Trasse liegen, haben ebenfalls die Möglichkeit, Wärme zu beziehen. Sobald der Trassenverlauf festgelegt wurde, wird eine entsprechende Bürgerbeteiligung folgen.

 

Der angebotene Wärmepreis ist wettbewerbsfähig.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss unter Beteiligung des Ortsbeirates Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss eines Fernwärme-Gestattungsvertrages mit der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH, 46537 Dinslaken, zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Stadt erhält gem. § 3 des Vertrages ein Nutzungsentgelt in Höhe von einmalig 18.000 €.

Folgepflichten und Folgekosten sind in § 7 des Vertrages ausführlich dargestellt.

Anlagen:

 

1 Vertragsentwurf Fernwärme