hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
Begründung:
Die notwendigen Unterlagen für die Erstellung der
Eröffnungsbilanz wurden weitestgehend durch das eigene Personal
zusammengestellt. Durch den enormen Zeitaufwand ist die abschließende
Erstellung der prüffähigen Eröffnungsbilanz sowie des Anhangs, der
Anlagenübersichten, der Verbindlichkeitenübersichten, der
Rückstellungsübersichten sowie aller Dokumentationen einschließlich der
Bewertungsrichtlinien durch das eigene Personal nicht leistbar.
Die Bilanzpositionen Finanzanlagen, Vorräte, Flüssige
Mittel und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden bereits abschließend von
der Revision geprüft. Die Bilanzposition Grundstücke befindet sich derzeit in
der Prüfung. Die verbleibenden Bilanzpositionen sollen durch die Fa. Schüllermann
prüffertig zusammengestellt werden.
Um eine evtl. drohende Ersatzvornahme durch die
Kommunalaufsicht zu verhindern, sollte die Erstellung der Eröffnungsbilanz
schnellstens zu Ende gebracht werden. Die Fa. Schüllermann hat bereits
Eröffnungsbilanzen unter anderem in Buseck zur Zufriedenheit der
Revision/Gemeinden erstellt. Die Verwaltung hat versucht, bei anderen Unternehmen
kurzfristig Vergleichsangebote einzuholen. Dies war in dieser Form nicht
möglich, da sich die Anbieter zur Ermittlung einer genauen Angebotssumme einen
detaillierten Einblick in den derzeitigen Stand der Arbeiten verschaffen
müssen, was so kurzfristig nicht möglich war.
Außerdem ist die Fa. Schüllermann bereits über die
Gegebenheiten in Laubach im Bilde, da sie schon in der Vergangenheit für uns
sowohl die Umsatzsteuerjahreserklärungen erstellt, als auch verschiedene
Vorarbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, wie z.B. die Gebäudebewertung
vorgenommen hat. Diese Arbeiten verliefen immer reibungslos und zu unserer
Zufriedenheit.
Unter Berücksichtigung aller o.g. Gesichtspunkte
schlägt die Verwaltung vor, der Fa. Schüllermann den Auftrag für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz sowie aller im Angebot genannten Unterlagen zu erteilten.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die Vergabe der Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Laubach
zum 01.01.2006 an die Fa. Schüllermann, Dreieich, gem. Angebot vom 04.07.2011.
Bei der Erstellung des Angebotes ist die Fa.
Schüllermann von einem Arbeitsvolumen von 32 Arbeitstagen ausgegangen. Ein
Arbeitstag umfasst 8 Zeitstunden und wird grundsätzlich mit einem Tagessatz von
1.080,00 € zzgl. 19 % Mwst. abgerechnet. Wenn in einem Kalendermonat mehr als 5
Tage erbracht werden – wovon ausgegangen werden kann -, reduziert sich der
Tagessatz auf 980,00 € zzgl. 19 % Mwst.. Somit ergibt sich bei 32 Arbeitstagen
eine Gesamtsumme von 31.360,00 € zzgl. 19 % Mwst. = 37.318,40 €. Die im Angebot
angegebenen Reisekosten sind in diesem Gesamthonorar enthalten.
Gleichzeitig beschließt die
Stadtverordnetenversammlung im Vorgriff auf den Nachtragshaushaltsplan 2011
eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 114g HGO in o.g. Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen der Auftragsgabe wurden
im Vorfeld mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, mit der
Kommunalaufsicht sowie der Revision des Landkreises Gießen kontrovers
diskutiert. Entgegen der mangels eindeutiger Regelungen derzeit gängigen Praxis
in anderen Kommunen konnte man sich auf folgende Vorgehensweise einigen:
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 wird gem. § 39
Abs. 1 Satz 2 GemHVO Doppik eine Rückstellung für die Erstellung der
Eröffnungsbilanz gebildet.
Im Jahr der Rechnungsbegleichung wird in der
Finanzrechnung der Mittelabfluss entsprechend dargestellt.
Die buchungstechnische Abwicklung im Ergebnishaushalt
wird ergebnisneutral erfolgen.
Hinweis:
Für die Erstellung des ersten doppischen
Jahresabschlusses zum 31.12.2006 hat die Fa. Schüllermann ein Angebot in Höhe
von 37.240,00 € zzgl. 19 % Mwst. = 44.315,60 € abgegeben. Die Mittel hierfür
werden bei der Haushaltsplanung 2012 berücksichtigt, da die Abnahme der
Rückstellung im Jahr der Inanspruchnahme analog zur o.g. Vorgehensweise
abzubilden ist.
Anlagen:
Angebot der Fa. Schüllermann vom 04.07.2011
Ergänzende email der Fa. Schüllermann vom 13.07.2011
Stellungnahme der Fa. Schüllermann vom 13.07.2011
Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vom 19.07.2011
Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 19.07.2011