Betreff
Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Laubach zum 01.01.2006
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
Vorlage
050/2011
Aktenzeichen
913.70
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die notwendigen Unterlagen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden weitestgehend durch das eigene Personal zusammengestellt. Durch den enormen Zeitaufwand ist die abschließende Erstellung der prüffähigen Eröffnungsbilanz sowie des Anhangs, der Anlagenübersichten, der Verbindlichkeitenübersichten, der Rückstellungsübersichten sowie aller Dokumentationen einschließlich der Bewertungsrichtlinien durch das eigene Personal nicht leistbar.

 

Die Bilanzpositionen Finanzanlagen, Vorräte, Flüssige Mittel und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden bereits abschließend von der Revision geprüft. Die Bilanzposition Grundstücke befindet sich derzeit in der Prüfung. Die verbleibenden Bilanzpositionen sollen durch die Fa. Schüllermann prüffertig zusammengestellt werden.

 

Um eine evtl. drohende Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht zu verhindern, sollte die Erstellung der Eröffnungsbilanz schnellstens zu Ende gebracht werden. Die Fa. Schüllermann hat bereits Eröffnungsbilanzen unter anderem in Buseck zur Zufriedenheit der Revision/Gemeinden erstellt. Die Verwaltung hat versucht, bei anderen Unternehmen kurzfristig Vergleichsangebote einzuholen. Dies war in dieser Form nicht möglich, da sich die Anbieter zur Ermittlung einer genauen Angebotssumme einen detaillierten Einblick in den derzeitigen Stand der Arbeiten verschaffen müssen, was so kurzfristig nicht möglich war.

Außerdem ist die Fa. Schüllermann bereits über die Gegebenheiten in Laubach im Bilde, da sie schon in der Vergangenheit für uns sowohl die Umsatzsteuerjahreserklärungen erstellt, als auch verschiedene Vorarbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, wie z.B. die Gebäudebewertung vorgenommen hat. Diese Arbeiten verliefen immer reibungslos und zu unserer Zufriedenheit.

 

Unter Berücksichtigung aller o.g. Gesichtspunkte schlägt die Verwaltung vor, der Fa. Schüllermann den Auftrag für die Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie aller im Angebot genannten Unterlagen zu erteilten. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Vergabe der Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Laubach zum 01.01.2006 an die Fa. Schüllermann, Dreieich, gem. Angebot vom 04.07.2011.

Bei der Erstellung des Angebotes ist die Fa. Schüllermann von einem Arbeitsvolumen von 32 Arbeitstagen ausgegangen. Ein Arbeitstag umfasst 8 Zeitstunden und wird grundsätzlich mit einem Tagessatz von 1.080,00 € zzgl. 19 % Mwst. abgerechnet. Wenn in einem Kalendermonat mehr als 5 Tage erbracht werden – wovon ausgegangen werden kann -, reduziert sich der Tagessatz auf 980,00 € zzgl. 19 % Mwst.. Somit ergibt sich bei 32 Arbeitstagen eine Gesamtsumme von 31.360,00 € zzgl. 19 % Mwst. = 37.318,40 €. Die im Angebot angegebenen Reisekosten sind in diesem Gesamthonorar enthalten.

 

Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung im Vorgriff auf den Nachtragshaushaltsplan 2011 eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 114g HGO in o.g. Höhe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen der Auftragsgabe wurden im Vorfeld mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, mit der Kommunalaufsicht sowie der Revision des Landkreises Gießen kontrovers diskutiert. Entgegen der mangels eindeutiger Regelungen derzeit gängigen Praxis in anderen Kommunen konnte man sich auf folgende Vorgehensweise einigen:

 

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 wird gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 GemHVO Doppik eine Rückstellung für die Erstellung der Eröffnungsbilanz gebildet.

 

Im Jahr der Rechnungsbegleichung wird in der Finanzrechnung der Mittelabfluss entsprechend dargestellt.

 

Die buchungstechnische Abwicklung im Ergebnishaushalt wird ergebnisneutral erfolgen.

 

 

Hinweis:

 

Für die Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses zum 31.12.2006 hat die Fa. Schüllermann ein Angebot in Höhe von 37.240,00 € zzgl. 19 % Mwst. = 44.315,60 € abgegeben. Die Mittel hierfür werden bei der Haushaltsplanung 2012 berücksichtigt, da die Abnahme der Rückstellung im Jahr der Inanspruchnahme analog zur o.g. Vorgehensweise abzubilden ist.

 

Anlagen:

 

Angebot der Fa. Schüllermann vom 04.07.2011

Ergänzende email der Fa. Schüllermann vom 13.07.2011

Stellungnahme der Fa. Schüllermann vom 13.07.2011

Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vom 19.07.2011

Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 19.07.2011