Begründung:
Gemäß dem Entwicklungsplan für Kinderbetreuung im
Landkreis Gießen erfüllt die Stadt Laubach im Kindergartenjahr 2011/2012 mit 69
vorhandenen Plätzen bereits die geforderte Quote von 35 % (69 Plätze) des Jahres 2013.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass durch den starken
Geburtenrückgang auf 53 Neugeborene (2009
= 70 Neugeborene), der Mindestbedarf für
·
U 3 Betreuung,
·
an
Kindergartenplätze für 3 bis 6-jährige,
·
und anschließend
in den Folgejahren der Raumbedarf in den Grundschulen und weiterführenden
Schulen
vor Ort weiterhin dramatisch sinken wird. In der
Anlage sind die Stärken der einzelnen Jahrgänge der letzten 20 Jahre
aufgeführt.
Die Ausführungen zur Ausbauplanung der U 3 Betreuung
aus dem Jahre 2010 hat die damalige Trendprognose bestätigt:
„Es
wäre fatal, wenn wir diese Trendentwicklung ausblenden und kurzfristig durch
bauliche Maßnahmen Infrastruktur aufbauen, die in den nächsten Jahren nicht
mehr benötigt wird.
Es
ist sinnvoller in Zusammenarbeit mit den Schulträgern durch Vernetzung der
Kinderbetreuung und der schulischen Ausbildung die neu entstehenden Raumkapazitäten
gemeinsam zu nutzen und dabei qualitativ bessere Bildungsleistungen zu erzielen
und wirtschaftliche Ressourcen einzusparen.
Der
Politik wird hierzu eine wesentliche Aufgabe zuteil, die Abgrenzung zwischen
Kinderbetreuung und schulischer Ausbildung nachhaltig zu überwinden und von den
zuständigen Akteuren einzufordern.“
Bereits mittelfristig werden wir uns mit den
strukturellen Veränderungen der örtlichen Kinderbetreuung politisch
auseinandersetzen müssen.
Zusammenfassend halten wir fest, dass im Haushaltsjahr
2012 keine Neu- bzw. Anbauten für die Kinderbetreuung U 3 benötigt werden.
Zur Information fügen wir Ihnen einen Auszug aus dem
Entwicklungsplan des Landkreises Gießen Laubach betreffend zur Kenntnisnahme
bei.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-
und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung
der mittelfristigen Ausbauplanung für die Schaffung von
Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren – U 3 – Stand August
2011.
Der gesetzliche Anspruch einer örtlichen
Versorgungsquote von 35 % vorzuhalten, wird bereits im Kindergartenjahr
2011/2012 erfüllt. Im Kindergartenjahr 2011/2012 werden insgesamt 69 Plätze
bereitgestellt (davon 52 in Betreuungseinrichtungen und 17 Tagespflegeplätze).
Wegen der demographischen Entwicklung wird der Bedarf
an Betreuungsplätzen für U 3
mittelfristig zurückgehen (Beispiel 2012/2013 auf 61 Plätze). Es gibt aber
politische Überlegungen die örtliche Versorgungsquote von derzeit 35 % auf
einen höheren Prozentsatz anzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
werden zwar jährlich immer weniger Kinder in Einrichtungen betreut, jedoch
ist seit Jahren festzustellen, dass ein
steigender Bedarf an der individuellen Förderung der kindlichen Entwicklung
sich verstetigt.
Diese
Maßnahmen führen automatisch zu einem Mehr an individueller Betreuung und damit
zu hohen Personalaufwendungen.
Anlagen:
Bedarfsplanung