Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren - Ausbauplanung U 3 der Stadt Laubach hier: Beratung und Beschlussfassung für eine verbindliche Ausbauplanung über den Zeitraum 2011 - 2015
Vorlage
047/2011
Aktenzeichen
049.417
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

Gemäß dem Entwicklungsplan für Kinderbetreuung im Landkreis Gießen erfüllt die Stadt Laubach im Kindergartenjahr 2011/2012 mit 69 vorhandenen Plätzen bereits die geforderte Quote von 35 %  (69 Plätze) des Jahres 2013.

 

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass durch den starken Geburtenrückgang auf 53  Neugeborene (2009 = 70 Neugeborene), der Mindestbedarf für

 

·        U 3 Betreuung,

·        an Kindergartenplätze für 3 bis 6-jährige,

·        und anschließend in den Folgejahren der Raumbedarf in den Grundschulen und weiterführenden Schulen

 

vor Ort weiterhin dramatisch sinken wird. In der Anlage sind die Stärken der einzelnen Jahrgänge der letzten 20 Jahre aufgeführt.

 

Die Ausführungen zur Ausbauplanung der U 3 Betreuung aus dem Jahre 2010 hat die damalige Trendprognose bestätigt:

 

„Es wäre fatal, wenn wir diese Trendentwicklung ausblenden und kurzfristig durch bauliche Maßnahmen Infrastruktur aufbauen, die in den nächsten Jahren nicht mehr benötigt wird.

 

Es ist sinnvoller in Zusammenarbeit mit den Schulträgern durch Vernetzung der Kinderbetreuung und der schulischen Ausbildung die neu entstehenden Raumkapazitäten gemeinsam zu nutzen und dabei qualitativ bessere Bildungsleistungen zu erzielen und wirtschaftliche Ressourcen einzusparen.

 

Der Politik wird hierzu eine wesentliche Aufgabe zuteil, die Abgrenzung zwischen Kinderbetreuung und schulischer Ausbildung nachhaltig zu überwinden und von den zuständigen Akteuren einzufordern.“

 

Bereits mittelfristig werden wir uns mit den strukturellen Veränderungen der örtlichen Kinderbetreuung politisch auseinandersetzen müssen.

 

Zusammenfassend halten wir fest, dass im Haushaltsjahr 2012 keine Neu- bzw. Anbauten für die Kinderbetreuung U 3 benötigt werden.

 

Zur Information fügen wir Ihnen einen Auszug aus dem Entwicklungsplan des Landkreises Gießen Laubach betreffend zur Kenntnisnahme bei.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung der mittelfristigen Ausbauplanung für die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren – U 3 – Stand August 2011.

Der gesetzliche Anspruch einer örtlichen Versorgungsquote von 35 % vorzuhalten, wird bereits im Kindergartenjahr 2011/2012 erfüllt. Im Kindergartenjahr 2011/2012 werden insgesamt 69 Plätze bereitgestellt (davon 52 in Betreuungseinrichtungen und 17 Tagespflegeplätze).

Wegen der demographischen Entwicklung wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für  U 3 mittelfristig zurückgehen (Beispiel 2012/2013 auf 61 Plätze). Es gibt aber politische Überlegungen die örtliche Versorgungsquote von derzeit 35 % auf einen höheren Prozentsatz anzuheben.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden zwar jährlich immer weniger Kinder in Einrichtungen betreut, jedoch ist  seit Jahren festzustellen, dass ein steigender Bedarf an der individuellen Förderung der kindlichen Entwicklung sich verstetigt.

Diese Maßnahmen führen automatisch zu einem Mehr an individueller Betreuung und damit zu hohen Personalaufwendungen.

Anlagen:

 

 

Bedarfsplanung