Betreff
Satzungsrecht der Stadt Laubach,
Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Laubach
Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Laubach
Vorlage
032/2011
Aktenzeichen
021.141
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Um einen Anreiz für die Jugendlichen zu schaffen, sich
politisch mehr zu beteiligen, wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Kinder-
und Jugendbeirates für die Teilnahme an den Sitzungen analog den Mitgliedern
des Ortsbeirates ein Sitzungsgeld in
Höhe von 5,00 € zu gewähren.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt
Laubach. Die Änderungssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.