Betreff
Satzungsrecht der Stadt Laubach,
Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Laubach
Vorlage
032/2011
Aktenzeichen
021.141
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Um einen Anreiz für die Jugendlichen zu schaffen, sich politisch mehr zu beteiligen, wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates für die Teilnahme an den Sitzungen analog den Mitgliedern des Ortsbeirates  ein Sitzungsgeld in Höhe von 5,00 € zu gewähren.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Laubach. Die Änderungssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.