Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verfassung der Stadtwaldstiftung Laubach vom 23.04.1999
Vorlage
031/2011
Aktenzeichen
855.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

Die derzeit gültige Verfassung der Stadtwaldstiftung ist vom 23.04.1999 und wurde seinerzeit anlässlich der Gründung verabschiedet.

Nach nunmehr 12 Jahren Gültigkeit ergibt sich die Notwendigkeit den Stiftungszweck neu zu definieren bzw. zu erweitern, um vor Ort den Kreis der Zuschussempfänger erweitern zu können.

Bei der Neufassung des Stiftungszwecks wurden die Regelungen des § 52 der Abgabenordnung (AO) strikt beachtet. § 52 der AO regelt die Tatbestände, die als gemeinnützige Zwecke anerkannt werden.

 

Gleichzeitig soll in der Stiftungsorganisation ein Stiftungsbeirat neu gebildet werden. Aufgabe des Stiftungsbeirates ist es, den Vorstand bei der Vergabe von Stiftungsmitteln zu beraten und zu unterstützen. Der Stiftungsbeirat setzt sich aus Vertreter der im Parlament vertretenen Fraktionen zusammen. Jede Fraktion entsendet einen Vertreter. Fraktionen die mehr als 8 Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung haben, dürfen 2 Vertreter entsenden.

Mit der Einführung eines Stiftungsbeirates wird die Vergabe von Stiftungsmittel transparenter.

 

Weiterhin wurde die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes neu gefasst. An Stelle des „Kämmerers“ wurde ein weiteres Mitglied des Magistrates in das dreiköpfige Gremium entsandt.

 

Der Entwurf der Neufassung ist gleichzeitig an die Stiftungsaufsicht (Regierungspräsidium Gießen) und an das zuständige Finanzamt mit der Bitte um Stellungnahme übersandt worden. Seitens der Stadtverordnetenversammlung besteht noch die Möglichkeit unter Beachtung der Regelungen des § 52 AO Vorschläge zur Erweiterung des Stiftungszweckes vorzuschlagen.

 

Die vom Stiftungsvorstand abschließend beschlossene Verfassung der Stadtwaldstiftung wird dann über die Stiftungsaufsicht im Staatsanzeiger veröffentlicht.

 

Es wird gebeten, der Neufassung zu zustimmen.

Beschlussantrag:

 

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt über den Magistrat und dem Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Neufassung der Verfassung der Stadtwaldstiftung zu.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Entwurf Neufassung der Verfassung der Stadtwaldstiftung Laubach

Bisherige Verfassung

Kopie § 52 AO