Begründung:
Da die beiden Schuttabladeplätze/Erdkippen
in Gonterskirchen und Röthges vor Jahren geschlossen wurden, besteht keine Notwendigkeit
mehr, eine Satzung und eine Gebührenordnung zur Regelung der Benutzung der
Schuttabladeplätze aufrecht zu erhalten.
Es wird gebeten,
wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Außerkraftsetzung nachfolgend aufgeführter Satzung bzw. Gebührenordnung mit
sofortiger Wirkung:
1.
Satzung über die
Benutzung der Schuttabladeplätze (Erdkippen) der Stadt Laubach
2.
Gebührenordnung
für die Benutzung der Schuttabladeplätze (Erdkippen) der Stadt Laubach