Betreff
Satzungsrecht der Stadt Laubach, hier: Außerkraftsetzung von Satzungen und Gebührenordnungen
Vorlage
027/2011
Aktenzeichen
020.06
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Da die beiden Schuttabladeplätze/Erdkippen in Gonterskirchen und Röthges vor Jahren geschlossen wurden, besteht keine Notwendigkeit mehr, eine Satzung und eine Gebührenordnung zur Regelung der Benutzung der Schuttabladeplätze aufrecht zu erhalten. 

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Außerkraftsetzung nachfolgend aufgeführter Satzung bzw. Gebührenordnung mit sofortiger Wirkung:

 

1.      Satzung über die Benutzung der Schuttabladeplätze (Erdkippen) der Stadt Laubach

 

2.      Gebührenordnung für die Benutzung der Schuttabladeplätze (Erdkippen) der Stadt Laubach