der Stadt Laubach (Rastanlage Reinhardshain)
Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an eine Bundesbehörde zum Ausgleich von Straßenprojekten zu verkaufen
(siehe Vorlage vom 14.12.2009, Drucksache Nr. 534/2009). Die
Bundesstraßenbehörde besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die
dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach. Mit Email vom
14.12.2009 wurde dem Stiftungsvorstand mitgeteilt, dass die Eintragungspflicht
eine klare Anweisung des zuständigen Bundesministeriums sei und es keinen Raum
für eine Ermessensentscheidung geben würde.
Nur
durch Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung können die Ökopunkte verkauft
werden.
Mit
den Mitteln aus dem Verkauf von Ökopunkten soll der Ankauf von weiteren Waldflächen
finanziert werden. Wir würden es bedauern, wenn wir den Verkauf von 800.000
Ökopunkten zu einem Bruttokaufpreis von 0,35 € pro Punkt (entspricht 0,294
€/Ökopunkt netto) nicht realisieren könnten. Der Inhalt der Eintragung im
Grundbuch ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Die
Ausgleichsfläche wurde bereits durch Stavo-Beschlüsse vom 14.12.2009 und
03.11.2010 (Drucksache Nr. 534/2009 und 661/2010) für den Zweck in Anspruch genommen.
Beschlussantrag:
In
seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister
über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen
Sicherung von Ökopunkten aus der Parzelle Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück
1, (Ökopunktefläche 1 in der Abteil 165 B von 28.254²) zugunsten der
Bundesstraßenverwaltung für den Umbau der Rastanlage Reinhardshain an der BAB
A5 zu.