Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch
der Stadt Laubach (Rastanlage Reinhardshain)
Vorlage
012/2011
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde zum Ausgleich von Straßenprojekten zu verkaufen (siehe Vorlage vom 14.12.2009, Drucksache Nr. 534/2009). Die Bundesstraßenbehörde besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach. Mit Email vom 14.12.2009 wurde dem Stiftungsvorstand mitgeteilt, dass die Eintragungspflicht eine klare Anweisung des zuständigen Bundesministeriums sei und es keinen Raum für eine Ermessensentscheidung geben würde.

 

Nur durch Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung können die Ökopunkte verkauft werden.

 

Mit den Mitteln aus dem Verkauf von Ökopunkten soll der Ankauf von weiteren Waldflächen finanziert werden. Wir würden es bedauern, wenn wir den Verkauf von 800.000 Ökopunkten zu einem Bruttokaufpreis von 0,35 € pro Punkt (entspricht 0,294 €/Ökopunkt netto) nicht realisieren könnten. Der Inhalt der Eintragung im Grundbuch ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.

 

Die Ausgleichsfläche wurde bereits durch Stavo-Beschlüsse vom 14.12.2009 und 03.11.2010 (Drucksache Nr. 534/2009 und 661/2010) für den Zweck in Anspruch genommen.

 

 

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von Ökopunkten aus der Parzelle Gemarkung Laubach, Flur 14, Flurstück 1, (Ökopunktefläche 1 in der Abteil 165 B von 28.254²) zugunsten der Bundesstraßenverwaltung für den Umbau der Rastanlage Reinhardshain an der BAB A5 zu.