Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1-23) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2)    Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung sowie im Umweltbericht erläutert. Der demgemäß überarbeitete Baubauungsplan wird in der Fassung 03/2024 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

3)    Der Entwurf des Bebauungsplanes (04/2024) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4)    Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

2

 

2

1

 

1

1

7

Nein-Stimmen

1

 

 

 

 

 

 

1

Enthaltungen

 

2

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

10