Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss stimmt dem nachfolgenden Beschlussantrag zu.

Die Stadt Laubach tritt einer zu bildenden „IKZ Altlasten“ mit Kommunen im Landkreis Gießen zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe „Meldung von Altstandorten / Altlastenverdachtsflächen an das Land Hessen“ auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes bei.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt der Stadt Laubach für die Jahre 2024 – 2028 einzustellen.

Der Magistrat wird ermächtigt und beauftragt die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsaufgabe (KGG) zu schließen.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis davon, dass die Gemeinde Heuchelheim stellvertretend für alle teilnehmenden Kommunen einen IKZ-Förderantrag stellen wird, bei welchem mit einer Förderung von 100.000,- € für das IKZ-Projekt zu rechnen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

 

 

 

8

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

8

 

Der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 322/2023 wird einstimmig zugestimmt.