Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Herr Fischer vom Büro Fischer erläutert kurz die Zielrichtung für die geplante Bebauung und beantwortet im Anschluss die Fragen der Herren Kempff und Hofmann.

 

 

Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.     Für die südlich der Breslauer Straße liegende Freifläche wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Südlich der Breslauer Straße“

 

2.     Der Bebauungsplan „Südlich der Breslauer Straße“ ersetzt mit seinem Inkrafttreten den von seinem räumlichen Geltungsbereich erfassten Teil des Bebauungsplanes „Auf dem Katzengraben“ 1. Änderung aus dem Jahr 1968.

 

3.     Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Laubach Flur 6 Nr. 43/1 teilweise. Er ist der anliegenden Plankarte zu entnehmen.

 

4.     Allgemeines Planziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für die 2 Mehrfamilienhäuser, 2 Doppelhäuser und 2 Einfamilienhäuser.

 

5.     Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren gemäß § 13a BauGB.

 

6.     Die Sicherung z.B. des Stellplatznachweises für Mehrfamilienhäuser erfolgt vertraglich; der Vertrag ist vor dem Satzungsbeschluss von beiden Vertragspartnern anzunehmen.

 

7.     Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

 

 

 

8

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

Der Stadtverordnetenvorlage Drucksache Nr. 230/2023 wird mehrheitlich zugestimmt.