Sitzung: 27.06.2023 Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 230/2023
Herr Fischer
vom Büro Fischer erläutert kurz die Zielrichtung für die geplante Bebauung und
beantwortet im Anschluss die Fragen der Herren Kempff und Hofmann.
Der Haupt-,
Bau-, Finanz- und Umweltausschuss beschließt:
1.
Für die südlich
der Breslauer Straße liegende Freifläche wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Südlich der Breslauer Straße“
2.
Der Bebauungsplan
„Südlich der Breslauer Straße“ ersetzt mit seinem Inkrafttreten den von seinem
räumlichen Geltungsbereich erfassten Teil des Bebauungsplanes „Auf dem Katzengraben“
1. Änderung aus dem Jahr 1968.
3.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Laubach Flur 6 Nr. 43/1
teilweise. Er ist der anliegenden Plankarte zu entnehmen.
4.
Allgemeines
Planziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für die 2 Mehrfamilienhäuser,
2 Doppelhäuser und 2 Einfamilienhäuser.
5.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren gemäß § 13a BauGB.
6.
Die Sicherung
z.B. des Stellplatznachweises für Mehrfamilienhäuser erfolgt vertraglich; der
Vertrag ist vor dem Satzungsbeschluss von beiden Vertragspartnern anzunehmen.
7.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
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8 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
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1 |
1 |
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10 |
Der
Stadtverordnetenvorlage Drucksache Nr. 230/2023 wird mehrheitlich zugestimmt.