Herr Stadtverordneter Röschen berichtet aus der
Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses, der die Beschlussvorlage
angenommen hat.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
4 |
3 |
2 |
1 |
1 |
27 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
[red. Anmerkung d. Schriftführers: Herr Stadtverordneter Rövenich hat
an der Abstimmung nicht teilgenommen]
1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die in der Anlage (S. 1 - 8) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis der Abwägung vollständig.
2) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 (6) in Verbindung mit § 2 (1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der Lautenbach“ südlich, außerhalb der Kernstadt fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
3) Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung (11/2018) ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 (2) BauGB ist hinzuweisen.
4) Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
5) Dem wirksamen Flächennutzungsplan (Änderung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a (1) BauGB beizufügen.