Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 015/2016. 

 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich alle Ausschussmitglieder.

 


Beschluss:

 

Der HBFA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den von den Prozessbeteiligten erarbeiteten Entwurf als Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) „Laubach – Veränderungen annehmen und gestalten“.

 

2.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Fachbeitrag mit Festsetzung der Fördergebiete in der Großgemeinde für private Fördermaßnahmen.

 

3.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den kommunalen Investitionsrahmenplan und deren Fortschreibung in der mittelfristigen Investitionsplanung.

 

4.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die von der Steuerungsgruppe empfohlenen Startprojekte aus den 3 Handlungsfeldern.

 

5.         Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung für die zukünftige Innenstadtentwicklung in der Kernstadt ein fachlich erfahrenes Büro für Stadtplanung auszuwählen, um den notwendigen Entwicklungsprozess gemeinsam mit der Steuerungsgruppe voranzutreiben. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden gem. § 100 HGO im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2016 bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

1

2

1

 

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

1

 

 

1

1

 

3