Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 847/2016.
Herr
Weil vom Architekturbüro Weil erläutert ausführlich wie die Kosten laut DIN 276
für die verschiedenen Leistungsphasen ermittelt werden.
Im
Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) wird eine Kostenschätzung auf der
Grundlage von Kostenangaben des Baukosteninformationszentrums ermittelt.
Das
heißt Bruttogrundfläche oder Bruttorauminhalt multipliziert mit den jeweiligen
Kostenrichtwert (in diesem Fall unterer Wert) . Bei der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
erfolgt eine Kostenberechnung auf Grundlage der Kosten für die zur Ausführung
kommenden Gewerke. Dies stellt nach dem Planungsstand eine wesentlich genauere
Ermittlung dar.
An
der sich anschließenden ausführlichen Diskussion beteiligen sich alle
Ausschussmitglieder.
Herr
Stv. Kröll beantragt abschließend, dass die Kosten von 300.000,-- € als Höchstgrenze
festgelegt werden sollen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Umwelt-, Bau-,
Planungs- und Verkehrsausschuss empfehlen der Stadtverordnetenversammlung
folgenden Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Vorgriff
auf die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 überplanmäßige Auszahlungen für die
Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Gonterskirchen in Höhe bis zu 300.000 €. Die Mehrauszahlungen sind gedeckt durch
Minderauszahlungen bei der Maßnahme „Breitbandausbau“.
Abstimmungsergebnis des HFA:
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SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
1 |
1 |
3 |
1 |
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1 |
7 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Abstimmungsergebnis des UBPVA:
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SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
2 |
1 |
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7 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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