Beschluss: geändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 847/2016.

 

Herr Weil vom Architekturbüro Weil erläutert ausführlich wie die Kosten laut DIN 276 für die verschiedenen Leistungsphasen ermittelt werden.

Im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) wird eine Kostenschätzung auf der Grundlage  von Kostenangaben des Baukosteninformationszentrums ermittelt.

Das heißt Bruttogrundfläche oder Bruttorauminhalt multipliziert mit den jeweiligen Kostenrichtwert (in diesem Fall unterer Wert) . Bei der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung erfolgt eine Kostenberechnung auf Grundlage der Kosten für die zur Ausführung kommenden Gewerke. Dies stellt nach dem Planungsstand eine wesentlich genauere Ermittlung dar.

 

An der sich anschließenden ausführlichen Diskussion beteiligen sich alle Ausschussmitglieder.

 

Herr Stv. Kröll beantragt abschließend, dass die Kosten von 300.000,-- € als Höchstgrenze festgelegt werden sollen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss empfehlen der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Vorgriff auf die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 überplanmäßige Auszahlungen für die Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Gonterskirchen in Höhe bis zu 300.000 €. Die Mehrauszahlungen sind gedeckt durch Minderauszahlungen bei der Maßnahme „Breitbandausbau“.

 


Abstimmungsergebnis des HFA:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

1

3

1

 

1

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis des UBPVA:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen