Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 798/2015.


Beschluss:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und der Betriebskommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012:

1.         Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch

a.         Bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage zum 01.01.2016 zwischen 2,90 und 3,60 € neu festgelegt.

b.         Bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung zum 01.01.2016 zwischen 2,90 und 3,60 € neu festgelegt.

2.         Die Gebühr für Niederschlagswasser wird gem. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung je m² versiegelter Fläche zum 01.01.2016 zwischen 0,40 € und 0,80 € neu festgelegt.

Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2016 bis 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

3

1

6

Nein-Stimmen

2

2

Enthaltungen

1

1