Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 798/2015.
Beschluss:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und der Betriebskommission den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Entwässerungssatzung vom
01.02.2012:
1. Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der
Entwässerungssatzung wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch
a. Bei zentraler Abwasserreinigung in der
Abwasseranlage zum 01.01.2016 zwischen 2,90 und 3,60 € neu festgelegt.
b. Bei notwendiger Vorreinigung des
Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung zum 01.01.2016 zwischen 2,90 und
3,60 € neu festgelegt.
2. Die Gebühr für Niederschlagswasser wird
gem. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung je m² versiegelter Fläche zum
01.01.2016 zwischen 0,40 € und 0,80 € neu festgelegt.
Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für den
Zeitraum 2016 bis 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
2 |
3 |
1 |
6 |
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Nein-Stimmen |
2 |
2 |
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Enthaltungen |
1 |
1 |