Antrag und Begründung ergeben
sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 784/2015.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das wesentliche
Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 zur Kenntnis.
Er wird davon unterricht, dass der Magistrat die
Jahresrechnung zum 31.12.2009 im Entwurf festgestellt hat und leitet den
erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks
Prüfung gem. § 128 HGO weiter.
Für die in 2009 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 147.467,09 €
erteilt der Magistrat seine Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen
sind 147.467,09 € durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen an
anderer Stelle gedeckt.