Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 480/2013.
An der Diskussion beteiligen
sich die Herren Stadtverordneten Frank, Ruppel, Köhler, Semmler, Gontrum,
Straka, und Luckert sowie Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn und Herr Bürgermeister
Klug.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage
(S. 1 – 11) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt
Laubach.
Der Bebauungsplan bleibt infolge dessen materiell
unverändert.
(2) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 1.800 m² am östlichen Rand der Wohnortslage
von Wetterfeld und umfasst die Westspitze des Flurstücks 2 in der Flur 6 der
Gemarkung Wetterfeld.
(3)
Der Bebauungsplan
wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine
Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgte nicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im
entsprechenden Bereich nach § 13a(2) Nr.
2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „An der Herrenhausgasse“
im Stadtteil Wetterfeld einschließlich der Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 81 HBO als Satzung und die Begründung dazu.
(5) Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
8 |
2 |
1 |
1 |
28 |
Nein-Stimmen |
2 |
1 |
3 |
||||
Enthaltungen |
Der
Antrag ist angenommen.