Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage (S. 1 – 11) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

Der Bebauungsplan bleibt infolge dessen materiell unverändert.

(2)  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 1.800 m² am östlichen Rand der Wohnortslage von Wetterfeld und umfasst die Westspitze des Flurstücks 2 in der Flur 6 der Gemarkung Wetterfeld.

(3)  Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgte nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im entsprechenden Bereich nach  § 13a(2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

(4)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „An der Herrenhausgasse“ im Stadtteil Wetterfeld einschließlich der Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung und die Begründung dazu

(5)  Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

1

1

1

5

Nein-Stimmen

Enthaltungen