Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 366/2013.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn teilt mit, dass ein Änderungsantrag der BfL vorliegt.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten H. Roeschen, Frank, Ruppel, Köhler, Semmler und Gontrum, sowie Herr Bürgermeister Klug und Herr Technischer Oberamtsrat Bouda.

 

Herr Stadtverordneter H. Roeschen stellt den Antrag sich nicht mit dem Änderungsantrag der BfL zu befassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

 

 

 

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

9

4

 

2

15

Enthaltungen

 

5

 

 

1

 

6

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Die BfL stellen den folgenden Änderungsantrag:

1. Es ist zu prüfen, ob der Bebauungsplan oder eine sogenannte Abrundungssatzung für den Eigentümer günstiger ist um Baurecht zu bestätigen oder zu schließen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die kostengünstigere Variante umsetzen zu lassen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

 

 

9

2

 

2

13

Nein-Stimmen

7

5

 

1

 

 

13

Enthaltungen

 

 

 

1

1

 

2

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Wiesgarten“, im Stadtteil Wetterfeld.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 1.100 m² am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld und umfasst jeweils eine Teilfläche im Bereich Flur 3, Flurstück-Nr. 28 und 29 in der Gemarkung Wetterfeld. Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(2)  Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in städtebaulich verträglicher und voll erschlossener Lage geschaffen werden.

 

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

 

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

5

9

3

 

1

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

1

1

 

2

Der Antrag ist angenommen.

 

Herr Stadtverordneter Frank ist abwesend.