Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 366/2013.
Herr
Stadtverordnetenvorsteher Kühn teilt mit, dass ein Änderungsantrag der BfL vorliegt.
An der Diskussion beteiligen
sich die Herren Stadtverordneten H. Roeschen, Frank, Ruppel, Köhler, Semmler
und Gontrum, sowie Herr Bürgermeister Klug und Herr Technischer Oberamtsrat
Bouda.
Herr Stadtverordneter H.
Roeschen stellt den Antrag sich nicht mit dem Änderungsantrag der BfL zu
befassen.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
7 |
7 |
|||||
Nein-Stimmen |
9 |
4 |
2 |
15 |
|||
Enthaltungen |
5 |
1 |
6 |
Der Antrag ist abgelehnt.
Die BfL stellen den
folgenden Änderungsantrag:
„ 1. Es ist zu prüfen, ob der
Bebauungsplan oder eine sogenannte Abrundungssatzung für den Eigentümer günstiger
ist um Baurecht zu bestätigen oder zu schließen.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die kostengünstigere Variante umsetzen
zu lassen.“
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
2 |
2 |
13 |
|||
Nein-Stimmen |
7 |
5 |
1 |
13 |
|||
Enthaltungen |
1 |
1 |
2 |
Der Antrag ist abgelehnt.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Im Wiesgarten“, im Stadtteil Wetterfeld.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit
einer Gesamtgröße von ca. 1.100 m² am westlichen Rand der Siedlungslage von
Wetterfeld und umfasst jeweils eine Teilfläche im Bereich Flur 3, Flurstück-Nr.
28 und 29 in der Gemarkung Wetterfeld. Lage
und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der Übersichtkarte zu
entnehmen.
(2)
Mit dem
Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in städtebaulich verträglicher und voll
erschlossener Lage geschaffen werden.
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege
der Berichtigung entsprechend angepasst.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
9 |
3 |
1 |
25 |
|
Nein-Stimmen |
|||||||
Enthaltungen |
1 |
1 |
2 |
Der
Antrag ist angenommen.
Herr
Stadtverordneter Frank ist abwesend.