Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Wiesgarten“, im Stadtteil Wetterfeld.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 1.100 m² am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld und umfasst jeweils eine Teilfläche in Bereich Flur 3, Flurstück-Nr. 28 und 29 in der Gemarkung Wetterfeld.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(2)  Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in städtebaulich verträglicher und voll erschlossener Lage geschaffen werden.

 

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

 

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen