Sitzung: 14.05.2013 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 366/2013
Beschluss:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Im Wiesgarten“, im Stadtteil Wetterfeld.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit
einer Gesamtgröße von ca. 1.100 m² am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld und
umfasst jeweils eine Teilfläche in Bereich Flur 3, Flurstück-Nr. 28 und 29 in
der Gemarkung Wetterfeld.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
(2)
Mit dem
Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in städtebaulich verträglicher und voll
erschlossener Lage geschaffen werden.
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege
der Berichtigung entsprechend angepasst.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |