Betreff
6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laubach
Vorlage
435/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In den "Laubacher Nachrichten" vom 21.Dezember 2018 erschien ein Hinweis, dass dieses Mitteilungsblatt zum Jahresende 2018 von Seiten des Verlages eingestellt wird.

Entsprechend § 8 Absatz 1 sind öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Laubach in den beiden Mitteilungsblättern "Laubacher Nachrichten" sowie "Laubacher Anzeiger" zu veröffentlichen. Da der Verlag nunmehr sein Mitteilungsblatt "Laubacher Nachrichten" einstellt, ist eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Bei der Einführung des kostenlosen Mitteilungsblattes wurden im September 2016 die bestehenden Verträge bereits vorsorglich gekündigt. Mit Schreiben vom 30.September 2016 hat der Verlag Linus Wittich KG mitgeteilt, dass die damalige Kündigung nicht fristgerecht erfolgte, so dass von Seiten des Verlages auf die vertragsgemäße Kündigung frühestens zum 31.12.2021 erfolgen könne. Seit diesem Schreiben wurde die Stadt über die nunmehr erfolgte Einstellung des Mitteilungsblattes "Laubacher Nachrichten" nicht informiert; eine Kündigung liegt daher bis zum heutigen Tage nicht vor.

In dem von der Verwaltung eingeforderten Gespräch teilte der Verlag mit, dass es tatsächlich versäumt wurde, entsprechende Gespräche mit der Stadt zu führen bzw. eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Nach Klärung mit der Kommunalaufsicht hält diese es „nach dem rechtsstaatlichen Publikationsgebot zunächst für ausreichend, wenn Sie (die Stadt) Ihre öffentlichen Bekanntmachungen in dem verbliebenen amtlichen Mittelungsblatt veröffentlichen. Dabei sehe ich (Kommunalaufsicht) diese Vorgehensweise durch das Urteil des BVerwG vom 11.10.2006, JuS 2007 S. 955, gedeckt. Gleichwohl halte ich es für unverzichtbar, die notleidend gewordene Bekanntmachungsregelung Ihrer Hauptsatzung zeitnah zu ändern“, was durch diese Vorlage erreicht werden soll.


Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die in der Anlage beigefügte 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laubach.


Finanzielle Auswirkungen:

-       Keine

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Anlagen:

6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach