Begründung:
In den "Laubacher Nachrichten" vom
21.Dezember 2018 erschien ein Hinweis, dass dieses Mitteilungsblatt zum
Jahresende 2018 von Seiten des Verlages eingestellt wird.
Entsprechend § 8 Absatz 1 sind öffentliche
Bekanntmachungen der Stadt Laubach in den beiden Mitteilungsblättern
"Laubacher Nachrichten" sowie "Laubacher Anzeiger" zu
veröffentlichen. Da der Verlag nunmehr sein Mitteilungsblatt "Laubacher
Nachrichten" einstellt, ist eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung
erforderlich.
Bei der Einführung des kostenlosen Mitteilungsblattes
wurden im September 2016 die bestehenden Verträge bereits vorsorglich
gekündigt. Mit Schreiben vom 30.September 2016 hat der Verlag Linus Wittich KG
mitgeteilt, dass die damalige Kündigung nicht fristgerecht erfolgte, so dass
von Seiten des Verlages auf die vertragsgemäße Kündigung frühestens zum
31.12.2021 erfolgen könne. Seit diesem Schreiben wurde die Stadt über die
nunmehr erfolgte Einstellung des Mitteilungsblattes "Laubacher Nachrichten"
nicht informiert; eine Kündigung liegt daher bis zum heutigen Tage nicht vor.
In dem von der Verwaltung eingeforderten Gespräch
teilte der Verlag mit, dass es tatsächlich versäumt wurde, entsprechende
Gespräche mit der Stadt zu führen bzw. eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Nach Klärung mit der
Kommunalaufsicht hält diese es „nach dem rechtsstaatlichen Publikationsgebot
zunächst für ausreichend, wenn Sie (die Stadt) Ihre öffentlichen Bekanntmachungen
in dem verbliebenen amtlichen Mittelungsblatt veröffentlichen. Dabei sehe ich
(Kommunalaufsicht) diese Vorgehensweise durch das Urteil des BVerwG vom
11.10.2006, JuS 2007 S. 955, gedeckt. Gleichwohl halte ich es für
unverzichtbar, die notleidend gewordene Bekanntmachungsregelung Ihrer
Hauptsatzung zeitnah zu ändern“, was durch diese Vorlage erreicht werden soll.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die in der Anlage beigefügte 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Laubach.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Keine
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach