Bebauungsplan "Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße"
hier: - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Durchführung des Bauleitverfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
Begründung:
Die
in Rede stehende Grundstücksfläche an der Johann-Sebastian-Bach-Straße wurde
über Jahrzehnte durch die Laubacher Kantorei bzw. das Singalumnat genutzt und
steht seit Schließung der Einrichtung leer.
Mit
Datum vom 07.07.2017 beantragt die Wohnanlage „Johann-Sebastian-Bach-Str.
Laubach“ GmbH & Co.KG die Aufstellung eines Bebauungsplanes und
verpflichtet sich zugleich zur Übernahme der im Zuge dessen entstehenden
Kosten.
Gemäß
der gleichzeitig vorgelegen Vorentwurfsplanung ist die Errichtung von insgesamt
5 Mehrfamilienhäusern für altersgerechtes (d.h. insbesondere barrierefreies)
Wohnen auf dem Grundstück Parzelle 1/2 und der städt. Wegeparzelle 65
vorgesehen.
Notwendige
Stellplätze werden teilweise in einer Tiefgarage untergebracht.
Ein
Übersichtsplan zu angedachten Grundstücksnutzung sowie eine Entwurfsplanung zu
den Gebäudeansichten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Entsprechendes
wird Eingang in die planinhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes finden
sowie gegebenenfalls im Rahmen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages
konkretisiert werden.
Mit
dem Aufstellungsbeschluss kann das Bauleitplanverfahren formell eröffnet
werden.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um
Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Johann-Sebastian-Bach-Straße“, in der Kernstadt Laubach.
2) Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 5
Mehrfamilienhäusern für altersgerechtes Wohnen auf der Fläche des ehemaligen
Singalumnats an der Johann-Sebastian-Bach-Straße.
3)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,47ha am
nordöstlichen Rand Kernstadt Laubach und umfasst die Flurstücke 1/2 und 65 in
der Flur 5 der Gemarkung Laubach.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
4)
Der Bebauungsplan
dient der Nachnutzung und -verdichtung eines seit langem bebauten Grundstückes
im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen
gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB aufgestellt.
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt nicht.
Der Bebauungsplan ist mit der vorgesehenen Art der
baulichen Nutzung (Wohnen) aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt.
5)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
6)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß
dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen
der Stadt Laubach keine Kosten.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
- Übersichtskarte
(vorläufiger räuml. Geltungsbereich)
- Übersichtsplan zur vorgesehenen
Grundstücksnutzung (Dipl. Architekt H.-J. Steuber)
- Entwurfsplan/
Gebäudeansichten (Dipl. Architekt H.-J. Steuber, Lich)