Begründung:
Nach § 36 Abs. 1 S. 1 GVG n. F. (Gerichtsverfassungsgesetz) ist erstmals in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.
Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2008. Die neuen Vorschlagslisten sind bis zum 15. Juni 2008 aufzustellen, zu veröffentlichen und nach Ablauf der Einspruchsfrist, bis spätestens 15. Juli 2008 dem Amtsgericht einzureichen.
Die Vorschlagslisten für Schöffen werden von den Gemeinden aufgestellt. Die Zahl der Personen, die in die Vorschlagslisten aufzunehmen sind, wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Stadt Laubach vom Präsident des Amtsgerichtes Gießen ermittelt und beträgt 11 Personen.
Die erstellte Vorschlagsliste trägt dem gesetzlichen Erfordernis Rechnung.
Die Damen und Herren Ortsvorsteher/innen wurden mit Schreiben vom 06.05.2008 gebeten, die Vorschläge zur Verabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Aufgrund der kurzfristigen Terminierung konnte die Aufstellung der Vorschlagslisten nicht rechtzeitig vor Versandt der Einladungen zur Ausschussrunde abgeschlossen werden.
Nach abschließender Beratung aller Ortsbeiräte werden die Vorschlagslisten den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer Sitzung am 04.06.2008 verteilt und nochmals an alle Stadtverordneten und Stadträte mit der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung versandt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen (Liste wird nachgereicht).