Begründung:
- Im Baugebiet Wetterfeld
sind die erwarteten Entwicklungen zur Vermarktung eingetroffen, so dass
zum heutigen Tage im 1. Bauabschnitt nur noch 5 Grundstücke zum Verkauf
zur Verfügung stehen, von denen 2 reserviert sind. Bereits mit Beschluss
vom 6.10.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung unter TOP 13 Punkt 2 den
2.Bauabschnitt für die Bebauung freigegeben. Durch die jetzige Beauftragung
zur Erschließung soll nun die Realisierung dieses Beschlusses erfolgen.
Die Liegenschaftsabteilung hat bereits für 11 Grundstücke Reservierungen von
13 Personen innerhalb des 2. BA vorliegen (teilweise Mehrfachanfragen). Ebenso
ist eine aktive Bewerbung dieses Gebietes erfolgt, so dass mit weiteren
Interessenten zu rechnen ist. Die Erschließung der beiden Stichstraßen
soll bereits jetzt erfolgen, da in einer Stichstraße bereits eine
Wasserleitung liegt, zum anderen, um alle Baugrundstücke einer Vermarktung
zuzuführen und gleichzeitig den notwendigen Ringschluss der
Versorgungsleitungen gewährleisten zu können.
- Nachdem in den vergangenen
Jahren der Grundstücksverkauf stagnierte, ist seit der Bezuschussung des
Kaufpreises ein starker Andrang zu spüren gewesen. Die Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 43,50 € auf den ursprünglichen Kaufpreis in Höhe
von 112,50 € soll beibehalten werden, um den Grundstücksverkauf weiterhin
zu fördern. Durch die entstehenden Einnahmen wird die laufende
Zinsbelastung des Bodenbevorratungsverfahrens weiter reduziert. Die Ansiedlung
weiterer Einwohner wirkt so ebenfalls dem demografischen Wandel entgegen
und beschert der Stadt zukünftig erhöhte Schlüsselzuweisungen.
- Entsprechend § 2 Absatz 4
der Hauptsatzung der Stadt Laubach ist die Veräußerung von Grundstücken
dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 50 Absatz 1 HGO übertragen worden.
Durch die Verteilung der Sitzungstermine sowie entsprechender
Ladungsfristen ist eine kurzfristige Beschlussfassung zum Grundstücksverkauf
in der Vergangenheit nicht möglich gewesen. Mit der beabsichtigten
Übertragung der Grundstücksverkäufe innerhalb dieses Baugebietes kann eine
schnellere Vermarktung erfolgen, über die der Haupt- und Finanzausschuss
anschließend informiert wird. Die Übertragung auf den Magistrat bezieht
sich lediglich auf Grundstücke innerhalb dieses Baugebietes, bei dem die
Grundstückspreise entsprechend Nr. 2 dieser Vorlage festgelegt wurden. Die
Veräußerung von Grundstücken, die nicht zur Wohnbebauung genutzt werden
sollen sowie die Veräußerung anderer Grundstücke (außerhalb dieses
Baugebietes) bedarf weiterhin der Beschlussfassung des Haupt- und
Finanzausschusses entsprechend der Hauptsatzung.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Ortsbeirat Wetterfeld und
den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Die Hessische
Landgesellschaft wird mit der Erschließung des 2. BA des Bebauungsplanes
„Wetterfeld – Am Weinberg“ beauftragt. In Erweiterung des Stadtverordnetenbeschlusses
vom 6.10.2011 soll jedoch eine Erschließung der Stichstraßen erfolgen.
- Der Kaufpreis bleibt
gegenüber der bestehenden Regelung im 1. BA unverändert.
- Die
Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat gemäß § 50 Abs. 1 HGO
die Beschlussfassung über den Verkauf von Grundstücken innerhalb des
Bebauungsplanes „Am Weinberg“ für Zwecke der Wohnbebauung; die Beschlussfassung
über besondere Bauvorhaben verbleibt unverändert beim Haupt- und
Finanzausschuss. Der § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung ist daher wie folgt zu
ergänzen:
„b) Die Veräußerung von Grundstücken für
Zwecke der Wohnbebauung im Baugebiet Wetterfeld wird dem Magistrat übertragen.
Die Beschlussfassung über besondere Bauvorhaben verbleibt unverändert beim
Haupt- und Finanzausschuss“.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist über
beschlossene Grundstücksverkäufe zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen keine unmittelbaren Einnahmen bei der Stadt Laubach, da die Grundstücke
im Eigentum der Hessischen Landgesellschaft sind. Der entstehende Aufwand für
die Erschließung des 2. Bauabschnittes wird ebenfalls über die Bodenbevorratungsmaßnahme
abgerechnet.
Im
Baugebiet Wetterfeld stehen zum derzeitigen Zeitpunkt noch 20.101 m² zur Verkauf
als Bauplätze.
Gem.
dem Verfahrensstand zum 21.03.2013 der HLG abzüglich dem Erlös von 3
zwischenzeitlich verkauften Bauplätzen ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe
von 1.811.345,16 € (Rückkaufwert ca. 1.987.300,- €). Für die Erschließung des
gesamten Baugebietes ist mit Erschließungskosten von rund 1.000.000,- € zu
rechnen, von denen rund 350.000,- € auf den Straßenendausbau fällt. Für die
Erschließung im 2 BA. fallen derzeit geschätzte Kosten von rund 650.000,- an.
Es ist noch keine Submissionierung erfolgt, so dass die ermittelten
Kostenansätze der HLG ggf. noch reduziert werden können. Das Szenario der HLG
geht von einem Abverkauf der Fläche bis 2022 aus und schließt mit einem
Gesamtsaldo von 2.440.405 € ab. Nach den derzeitigen Verkaufsaktivitäten ist es
durchaus realistisch, dass die Grundstücke zu einem früheren Zeitpunkt verkauft
werden können und sich der Gesamtsaldo positiver gestalten wird. Bei der Gesamtbetrachtung
ist zu berücksichtigen, dass die Stadt nach Abschluss der Maßnahme Eigentümer
der endausgebauten Straßen und die Stadtwerke Eigentümer der
Versorgungsleitungen wird. Rechnet man den Zugang zum Anlagevermögen einerseits
und die Pflicht der Stadt zum Deckungsausgleich gegen, so sind die in der
Eröffnungsbilanz eingestellten Rückstellung in Höhe von 645.000 € nach wie vor
als realistisch einzuschätzen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
- Stadtverordnetenbeschluss
vom 6.10.2011 (auszugsweise)
- Flurkarte
- Verfahrensstand HLG (Stand
21.3.2013)