Begründung:
Die
jüngeren Tendenzen in der Bevölkerungsentwicklung sind nahezu bundesweit negativ
ausgeprägt. Der „Demographische Wandel“ stellt hauptsächlich die Kommunen vor
neue Aufgaben, da sich die Folgen auf alle Handlungsfelder auswirken. Durch
zurückgehende Bevölkerungszahlen sind
besonders die kommunalen Finanzen betroffen; die anfallenden
Finanzierungslasten müssen insgesamt von immer weniger Schultern getragen
werden. Um diesem Trend entgegenzuwirken, setzt die Stadt Laubach auf eine
bauliche Entwicklung im Stadtgebiet.
Um
insbesondere dem Leerstand und dem Verfall von Altbauten entgegen zu wirken,
fördert die Stadt Laubach nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten.
In
der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2011 wurde bei den Beratungen zum TOP
13 (Drucksache 110/2011) [Gewährung eines Zuschusses beim Erwerb von
Grundstücken im Baugebiet Wetterfeld] ein Änderungsantrag von Herrn
Stadtverordneten Häbel zur Einfügung eines neuen Punktes 8 gestellt, dass die
Stadt beim Kauf von Altbauten einen Zuschuss gewährt.
Hierbei
wurden auch Kriterien für die Gewährung des Zuschusses genannt. Es solle „…der
Zuschuss der Stadt auch für die Menschen gelten, die alte Bausubstanz in den
Ortskernen bewohnbar machen und dort einziehen. Eine mögliche Zuschusshöhe könnte
bei 10% des Immobilienwertes liegen (maximal 10.000,- € insgesamt).“.
Aufgrund
dieses Antrages wurde im Haushalt 2012 bei der Haushaltsstelle 52.2.01.786008
ein Betrag in Höhe von 50.000,- € als „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige
Bereiche“ zur Verfügung gestellt.
In der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2012 wird
vom Landkreis darauf hingewiesen, dass vor Bewilligung dieser Haushaltsmittel
eingehend geprüft werden muss, ob bei der derzeitigen Haushaltslage diese
Mittel verausgabt werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Landkreis
bis zum 30.06.2012 mitzuteilen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über
den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, der Haupt- und
Finanzausschuss möge beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,
der als Anlage beigefügten Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
in der Stadt Laubach zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushalt 2012 stehen unter der Haushaltsstelle 52.2.01.768008 50.000,- € als
„Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
-
Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten in der Stadt Laubach