Betreff
Förderrichtlinie zum Erwerb und Sanierung von Bestandsimmobilien
Vorlage
221/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die jüngeren Tendenzen in der Bevölkerungsentwicklung sind nahezu bundesweit negativ ausgeprägt. Der „Demographische Wandel“ stellt hauptsächlich die Kommunen vor neue Aufgaben, da sich die Folgen auf alle Handlungsfelder auswirken. Durch zurückgehende  Bevölkerungszahlen sind besonders die kommunalen Finanzen betroffen; die anfallenden Finanzierungslasten müssen insgesamt von immer weniger Schultern getragen werden. Um diesem Trend entgegenzuwirken, setzt die Stadt Laubach auf eine bauliche Entwicklung im Stadtgebiet.  

Um insbesondere dem Leerstand und dem Verfall von Altbauten entgegen zu wirken, fördert die Stadt Laubach nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten.

In der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2011 wurde bei den Beratungen zum TOP 13 (Drucksache 110/2011) [Gewährung eines Zuschusses beim Erwerb von Grundstücken im Baugebiet Wetterfeld] ein Änderungsantrag von Herrn Stadtverordneten Häbel zur Einfügung eines neuen Punktes 8 gestellt, dass die Stadt beim Kauf von Altbauten einen Zuschuss gewährt.

Hierbei wurden auch Kriterien für die Gewährung des Zuschusses genannt. Es solle „…der Zuschuss der Stadt auch für die Menschen gelten, die alte Bausubstanz in den Ortskernen bewohnbar machen und dort einziehen. Eine mögliche Zuschusshöhe könnte bei 10% des Immobilienwertes liegen (maximal 10.000,- € insgesamt).“.

Aufgrund dieses Antrages wurde im Haushalt 2012 bei der Haushaltsstelle 52.2.01.786008 ein Betrag in Höhe von 50.000,- € als „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung gestellt.

In der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2012 wird vom Landkreis darauf hingewiesen, dass vor Bewilligung dieser Haushaltsmittel eingehend geprüft werden muss, ob bei der derzeitigen Haushaltslage diese Mittel verausgabt werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Landkreis bis zum 30.06.2012 mitzuteilen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der als Anlage beigefügten Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten in der Stadt Laubach zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2012 stehen unter der Haushaltsstelle 52.2.01.768008 50.000,- € als „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Anlagen:

-       Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten in der Stadt Laubach