Herr Dr. Brodersen, Fa. Iterra, erläutert umfangreich die Vorteile die bei der Einrichtung eines Windparks für die Stadt entstehen. Aspekte wie z. B. Beteiligung von Investoren aus der Region (Firmen, Bürger etc.), Auftragsvergaben an ortsansässige Firmen beim  Bau der Windkraftanlagen sowie Steuereinnahmen sind wichtige Aspekte, die für eine Errichtung eines Windparks sprechen.

 

Herr Dr. Brodersen teilt mit, dass bei der Umsetzung eines Windparks mit 6 Windkraftanlagen von einer Investitionssumme in Höhe von 30. Mio. bei dem Einsatz von 25 % Eigenmitteln und 75 % Fremdkapital ausgegangen werden kann. Bei der Ausschüttung ist folglich mit 10 % - 12 % zu rechnen.

 

Im Anschluss referiert Herr Esterle, Hessenenergie, über die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Untersuchungen im Rahmen von z. B. Schattenwurf-, Schall- und Naturschutzgutachten sind zwingend erforderlich. Somit kann das Genehmigungsverfahren bis zu 2 Jahre andauern. 

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung sowie Aussiedlerhöfen eingehalten werden muss. Die Hessenenergie hat eine Standortprüfung durchgeführt und geeignete Flächen für die Errichtung dieser Anlagen in einer Karte aufgezeigt. 

 

Nunmehr sind diese Flächen zu prüfen. Im Anschluss sollen die geeigneten Bereiche  dem Regierungspräsidium als Vorrangflächen für Windkraftanlagen zur Aufnahme in den Regionalplan Mittelhessen bis spätestens 30.09.2012 angezeigt werden.

 

Anschließende Fragen der Ausschussmitglieder werden umfangreich durch Herrn Dr. Brodersen und Herrn Eserle beantwortet.