Sitzung: 24.04.2012 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Herr Dr. Brodersen, Fa. Iterra, erläutert umfangreich
die Vorteile die bei der Einrichtung eines Windparks für die Stadt entstehen.
Aspekte wie z. B. Beteiligung von Investoren aus der Region (Firmen, Bürger
etc.), Auftragsvergaben an ortsansässige Firmen beim Bau der Windkraftanlagen sowie Steuereinnahmen
sind wichtige Aspekte, die für eine Errichtung eines Windparks sprechen.
Herr Dr. Brodersen teilt mit, dass bei der Umsetzung
eines Windparks mit 6 Windkraftanlagen von einer Investitionssumme in Höhe von
30. Mio. bei dem Einsatz von 25 % Eigenmitteln und 75 % Fremdkapital
ausgegangen werden kann. Bei der Ausschüttung ist folglich mit 10 % - 12 % zu
rechnen.
Im Anschluss referiert Herr Esterle, Hessenenergie,
über die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Untersuchungen
im Rahmen von z. B. Schattenwurf-, Schall- und Naturschutzgutachten sind
zwingend erforderlich. Somit kann das Genehmigungsverfahren bis zu 2 Jahre
andauern.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Errichtung von
Windkraftanlagen ein Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung sowie Aussiedlerhöfen
eingehalten werden muss. Die Hessenenergie hat eine Standortprüfung
durchgeführt und geeignete Flächen für die Errichtung dieser Anlagen in einer
Karte aufgezeigt.
Nunmehr sind diese Flächen zu prüfen. Im Anschluss
sollen die geeigneten Bereiche dem
Regierungspräsidium als Vorrangflächen für Windkraftanlagen zur Aufnahme in den
Regionalplan Mittelhessen bis spätestens 30.09.2012 angezeigt werden.
Anschließende Fragen der Ausschussmitglieder werden
umfangreich durch Herrn Dr. Brodersen und Herrn Eserle beantwortet.